Assertion failure
Verfasst: Fr Dez 01, 2023 4:34 pm
Problem:
Mit der neuesten Version des Songbeamers V 6.08a x64 erscheint beim Auswählen eines PPT-Songs folgende Assertion:
Was bedeutet diese Assertion?
Gibt es einen Workaround?
Hinweis 1:
Wir haben kein Powerpoint installiert sondern verwenden den Microsoft Powerpoint Viewer 2010.
Mit unserer vorherigen Version des Songbeamers 5.18 wird der Powerpoint Viewer 2010 einwandfrei geöffnet und der Song korrekt angezeigt.
Hinweis 2:
Beim Vergleich der beiden Version 5.18 + 6.08 ist mir aufgefallen, dass bei der 6.08 bei Extras/Optionen/Sonstiges bezüglich Powerpoint
weniger Einstellungen möglich sind.
Fragen:
Warum kann man den Ordner für den Powerpoint Viewer in der 6.08 nicht mehr auswählen?
Was hat sich bezüglich der Nutzung von Powerpoint/Powerpoint Viewer in der neuen Version 6.08 geändert?
Aus welchem Folder versucht der Songbeamer V 6.08 den Powerpoint Viewer zu starten? Oder geht das etwa nicht mehr?
Screenshots:
Hier noch mal die beiden Screenshots aus dem Tab Sonstiges:
a) V 5.18: b) V 6.08:
Mit der neuesten Version des Songbeamers V 6.08a x64 erscheint beim Auswählen eines PPT-Songs folgende Assertion:
Was bedeutet diese Assertion?
Gibt es einen Workaround?
Hinweis 1:
Wir haben kein Powerpoint installiert sondern verwenden den Microsoft Powerpoint Viewer 2010.
Mit unserer vorherigen Version des Songbeamers 5.18 wird der Powerpoint Viewer 2010 einwandfrei geöffnet und der Song korrekt angezeigt.
Hinweis 2:
Beim Vergleich der beiden Version 5.18 + 6.08 ist mir aufgefallen, dass bei der 6.08 bei Extras/Optionen/Sonstiges bezüglich Powerpoint
weniger Einstellungen möglich sind.
Fragen:
Warum kann man den Ordner für den Powerpoint Viewer in der 6.08 nicht mehr auswählen?
Was hat sich bezüglich der Nutzung von Powerpoint/Powerpoint Viewer in der neuen Version 6.08 geändert?
Aus welchem Folder versucht der Songbeamer V 6.08 den Powerpoint Viewer zu starten? Oder geht das etwa nicht mehr?
Screenshots:
Hier noch mal die beiden Screenshots aus dem Tab Sonstiges:
a) V 5.18: b) V 6.08: