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Leinwand o.ä. im öffentlichen Gebäude anbringen.

Verfasst: Do Apr 10, 2014 1:35 pm
von bigsimi
Hallo zusammen,
muß mal alle loben die hier sehr aktiv sind. Habe hier schon sehr viele nützliche Infos gefunden bzw. Tips bekommen.
Sicher gibt es hier auch User, die sich hierin auskennen, oder damit schon Erfahrung haben:
Ich möchte eine Leinwand in unserem Kirchenraum aufhängen. Wißt Ihr was ich hier in Bezug auf Statik, Sicherheit, Vorschriften alles zu beachten habe, und wenn oder was ich dafür fragen kann bzw. könnte ?
mfg Simon

Re: Leinwand o.ä. im öffentlichen Gebäude anbringen.

Verfasst: Do Apr 10, 2014 3:22 pm
von elo22
bigsimi hat geschrieben: Ich möchte eine Leinwand in unserem Kirchenraum aufhängen. Wißt Ihr was ich hier in Bezug auf Statik, Sicherheit, Vorschriften alles zu beachten habe, und wenn oder was ich dafür fragen kann bzw. könnte ?
mfg Simon
Wieviele Besucher habt ihr denn so im Durchschnitt?

Lutz

Verfasst: Fr Apr 11, 2014 10:15 am
von bigsimi
unterschiedlich, je nach Veranstaltung zwischen 50 und 150 ca. Warum ? Hat dies etwas mit der Personenanzahl im Raum zu tun ?
Natürlich mit der Größe, wobei diese sich eher an die Raumgröße und Abstand zu den Personen richten muß. mfg Simon

Verfasst: Fr Apr 11, 2014 1:03 pm
von elo22
bigsimi hat geschrieben:unterschiedlich, je nach Veranstaltung zwischen 50 und 150 ca. Warum? Hat dies etwas mit der Personenanzahl im Raum zu tun?
Ja, ab 200 gilt die Versammlungsstättenverordnung, vielleicht gibt es ja dazu auch was.

Lutz

Verfasst: Di Jun 10, 2014 6:19 pm
von hias.h
Wie würdest du die Leinwand zuhause aufhängen?

So sicher, dass deinen Kindern keine Gefahr droht, auch wenn sie mutwillig an dem Ding zerren?

Stell dir einfach vor, deine Gemeinde besteht aus 150 Kindern, aber in erwachsenen Körpern.

Auch wenn die Vstättv nicht gilt, gelten dennoch entsprechende Bauverordnungen.
Und der Fall "Fällt jemandem auf dem Kopf" muss immer ausgeschlossen werden. Egal ob gesetzlich vorgeschrieben oder nicht.

Also: Montage derartiger Objekte daher grundsätzlich an zwei voneinander unabhängigen Punkten, mit nicht brennbaren Materialien. Alle Verbindungen müssen gegen unbeabsichtigtes (unbefugtes) lösen gesichert sein. Schraubverbindungen gegen selbsttätiges lösen (Vibration) sichern.

Also: (hypothetisches Beispiel) Entsprechende Anker in die Massivziegelwand/Decke, Beilagscheiben, Federring, Ringöse; sichergehen dass die Öse kraft-schlüssig gedreht ist, nicht quer belasten.
Daran kommt dann ein Schnellverbindungsglied und eine Kette (mit verschweißten Gliedern!) / gekauschtes Stahlseil. Bei allem auf die Kennzeichnung achten: Man nimmt generell hochfeste (8.8) Schraubverbindungen, der WLL Belastung rechnet man noch einen Sicherheitsfaktor von 2 ein (0,5 für die, die andersrum denken).
Das ist dann 1/10 der rechn. Mindestbruchkraft.

Weitergehts: Ans andere Ende der Kette kommt dann wieder ein Schnellverbindungsglied in passender Stärke, und dann kommt der idR Punkt, an dem man sich wundert, dass die Aufhänge-vorrichtung am Objekt selbst ziemlich jämmerlich ist.