Gemeindekino

Alles zu Technik in der Gemeinde
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pippovic
Beiträge: 3
Registriert: Mi Okt 26, 2011 4:54 pm

Gemeindekino

Beitrag von pippovic »

Hallo,

mir schwirrt schon länger der Gedanke im Kopf herum, in der dunklen Jahreszeit ausgewählte Filme im Gemeindehaus über Beamer zu zeigen. Vor etwa einem Jahr haben wir z.B. den Film Unsere Erde angeboten, was auch sehr gut angenommen wurde.

Das ganze hat jetzt erst mal nichts mit Songbeamer oder sonstigen Technikfragen zu tun, es geht mir zunächst primär um die rechtliche Geschichte. Nach kurzer Suche findet man im Internet mehrere Gemeinden, die so etwas wie Gemeindekino regelmäßig durchführen, z.B. hier, hier oder hier.

Die Frage ist nun, ob man so einfach Filme vorführen darf, was man dabei beachten muss und welche Kosten evtl. auf einen zukommen. Hat jemand schon Erfahrung auf diesem Gebiet? Kennt sich wer mit den rechtlichen Grundlagen für eine solche Art der Filmvorführung aus?

Ich freue mich über Rückmeldungen.

Gruß
pippovic
dede93
Beiträge: 5
Registriert: So Jan 29, 2012 5:19 pm

Beitrag von dede93 »

Hallo pippovic,
aus rechtlicher Sicht ist es recht einfach. Ihr müsst über eine original-Version der Film verfügen und dürft diese vorführen, wenn ihr über eine entsprechende Lizenz verfügt. So gibt es z.B. von Warner Bros die Möglichkeit für alle Filme aus deren Reihe eine Lizenz zu erweben, die euch dazu berechtigt, Filme aus deren Reihen vorzuführen. Sofern die Gemeinde über diese Lizenz verfügt und auch ein Original habt, könnt ihr den Film sogar auf einen Server packen und von dort laufen lassen oder auch ein Back-Up zur Wiedergabe verwenden. Was allerdings nicht erlaubt ist, ist Geld einzunehmen, wenn ihr eine solche Vorführung macht. Also klar, ihr könnt Geld durch Essen und Getränke verkauf einnehmen,eine Entschädigung wegen den Stromkosten vom Beamer und Co. von Leuten verlangen oder einfach Spendeneinnahmen, welche der Gemeinde zu gute kommt, einnehmen. Wichtig ist, dass ihr auch auf das Jugendschutzgesetz achtet. Also wann ihr einen Film vorführt, für welche Altersgruppe dieser ist, ... Mit unter kann es nämlich sein, dass dann Mitarbeiter der Gemeinde von Minderjährigen Zettel einsammeln müssen, auf denen steht, dass die Eltern es erlauben zu der Veranstaltung zu gehen und wer die erwachsene Begleitperson ist (kann ja z.B. der Jugendkreisleiter sein). Dazu müsst ihr ggf. allerdings ein vorraussichtliches Ende festlegen, welches aber auch überzogen werden kann.

Da ich nicht weiß, wie es rechtlich aussieht, wann man Kino verwenden darf und wann nicht, macht es einfach als öffentliche Filmvorführung und dazu seit ihr mit der Lizenz ja berechtigt. Geldeinnahmen nicht wegen dem Film, sonst müsst ihr das bei Warner Bros angeben, denen einen Anteil abgeben und auch versteuern, ... Macht einfach, wenn ihr überhaupt einnahmen haben wollt, Getränke- und Essensverkauf, eine kleine Entschädigung von paar Euro wegen Strom und Aufwand der Technik von jedem Besucher oder alles über Spenden ;-)

Für die Lizenz kommen ungefähr 250€ Kosten bei Warner Bros. hinzu. Lizenzen kannst bei allen anderen auch holen.
Dr.Oetker
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Beitrag von Dr.Oetker »

oder einfach mal bei der CCLI ( http://www.ccli.de/cvl-filmlizenz/) reinschauen. Die bieten das ja mittlerweile auch an.
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