Rechte für allgemeine Gottesdienstinhalte

Alles zu Technik in der Gemeinde
Antworten
Martini
Beiträge: 121
Registriert: Mo Dez 08, 2008 1:59 pm
Wohnort: St. Georgen

Rechte für allgemeine Gottesdienstinhalte

Beitrag von Martini »

Hallo,

hier im Forum gibt es ja schon diverse Themen zu Rechten von Liedtexten, abgespielten Songs, Videos (plus den zugehörigen Rechteverwaltungs-Einrichtungen) und unter anderem auch Hintergründen.

Was genau gilt, wenn mein Gottesdienstleiter mir eine Präsentation mit unterschiedlichen Bildern und Zitaten aus dem Internet mitbringt?
Ist das erlaubt, oder macht das einfach jeder weil der Aufwand für eine rechtlich 'einwandfreie' Lösung einfach zu groß ist?

Gibts hier zufällig irgendwelche Spezalisten, die sich mit Medienrecht und Internetrecht auskennen um dies beantworten,
oder ist in der Öffentlichkeit noch nicht angekommen, dass man heutzutage auch Beamer & Medien in der Kirche nutzt.

Liebe Grüße
elo22
Beiträge: 771
Registriert: So Mai 14, 2006 3:35 pm
Kontaktdaten:

Re: Rechte für allgemeine Gottesdienstinhalte

Beitrag von elo22 »

Martini hat geschrieben: Was genau gilt, wenn mein Gottesdienstleiter mir eine Präsentation mit unterschiedlichen Bildern und Zitaten aus dem Internet mitbringt?
Das ist eine gute Frage. Irgendwie spüre ich das das auch auf mich zu kommen könnte. Muss ich im Vorfeld klipp und klar ablehnen. Denke damit haben wir ein großes Problem. Die meisten sind sich gar nicht bewusst was da alles dran hängt.

Lutz
LennartS
Beiträge: 104
Registriert: So Mär 22, 2009 12:58 pm

Beitrag von LennartS »

Hallo zusammen, ich habe mich damit mal etwas genauer auseinander gesetzt.

Es gilt allgemein: Du musst die Erlaubnis vom Urheber haben, um etwas abspielen/drucken/zeigen/kopieren/beamern/overheadprojektoren/... zu dürfen. Und das gilt prinzipiell erstmal für ALLES! Jede Art von Medium, jede Art von erschaffenem Werk!
(auch von Fotos von einem (Kunst)Werk, da muss der Urheber des Fotos gefragt werden, denn das Foto ansich ist ein neues Werk (unabhängig davon, ob das eigentliche (Kunst)Werk überhaupt hätte abfotographiert werden dürfen))

Heißt für Bilder aus dem Internet: Urheber anfragen, erlaubnis einholen und eig auch die Quelle mit angeben, ebenso bei Texten. Wenn beisteht, dass es freigegeben ist zum öffentlichen (!) Zeigen, swäre es gut, irgendwo die Quelle zu hinterlegen.

Und wenn man Bilder von irgendeiner Gemeindeveranstaltung zeigt, müsste man vorher auch die einzelnen Fotographen (Urheber) fragen, und bei Bildern, wo nur einzelne Personen drauf sind, diese auch fragen, wegen deren Recht auf Privatsphäre! Das Recht auf Privatsphäre entfällt, wenn eine große Anzahl an Personen auf der Bild ist und nicht nur eine paar wenige gezeigt werden sollen (z.B.: Foto von der Bühne in die Gemeinde rein. Aber bei Gruppenfotos, die zum Zweck haben, dass man die Einzelpersonen sieht, schauts dann schon wieder anders aus).
Gleiches gilt auch für das Abdrucken z.B. in der Gemeinde-Zeitschrift, online stellen auf der Website, etc!

Bei Musik gilt: GEMA! (theoretisch auch bei Filmen! gilt nicht bei GEMA-freier Musik)
Bei Filmen brauchts eine Film-Lizenz (CCLI o.a.), bei privat gedrehten Filmen die Erlaubnis des Bilder-Urhebers und dazu eig noch die GEMA Erlaubnis für die Musik, denn die Musik im Film ist ein eigenes, unabhängiges Werk, welches von der GEMA verwaltet wird, und erstmal nix mit dem Film zu tun hat.

Dazu gibts dann noch tausende Sonder-/Ausnahme- und Spezialregeln, aber das gilt erstmal prinzipiell.

Die ganzen Musikrechte für Gemeindelieder (sowohl singen, spielen, also auch kopieren und beamern) sind abgedeckt der Gemeinde oder meist durch die entsprechenden Verbände, denen eure Gemeinden angehören (z.B. Gnauder Gemeinschatfsverband, etc.) oder aber via z.B. CCLI.

für Jugendarbeiten des EC-Verbandes gibt es eine Zusammenfassung des Urheberrechts, da der EC, bzw die Landeskirchen, in denen der EC arbeitet, eigene Gesamtverträge haben, falls das jmd weiterhilft.

hoffe diese Unordnung bringt etwas Schatten ins Dunkel ;) Das ist alles nicht einfach. Bitte setzt euch mal mit eurem Gemeindeverband zusammen, ob es da eine genaue Regelung gibt und eine Urheberrechts-zusammenfassung.

Grüße Lennarts
Jose
Beiträge: 3
Registriert: Sa Jun 16, 2012 3:21 pm

Re: Rechte für allgemeine Gottesdienstinhalte

Beitrag von Jose »

Hallo zusammen und danke für die gute Darlegung des Sachverhalts und der Problematik.

Mit vielen anderen Besuchern von unseren Gottesdiensten bin ich seit Jahren darüber traurig, dass es keine einfache rechtliche Lösung gibt, die gesungenen Chorlieder - aus legalen Liedblätter-Kopien - der Predigtaufnahme hinzuzufügen. Daher wird es bei uns auch nicht gemacht, was allerdings sehr Schade ist, denn gerade die Lieder dienen oftmals sehr zum Segen.

An die GEMA habe ich mal eine Anfrage geschickt, aber von der Antwort wurde ich so "erschlagen", dass ich bis heute mich noch nicht erholt habe ;)

Hat jemand schon irgendwie positive Erfahrungen gemacht, z.B. über die CCLI Lizenzagentur?

Danke, José
LennartS
Beiträge: 104
Registriert: So Mär 22, 2009 12:58 pm

Beitrag von LennartS »

hallo,
wir sind bei der CCLI und holen uns online immer wieder liedtexte fürn beamer, dank Songbeamer (hier nochmal ein großes Lob ans SB-Team!) schnell und einfach.
Auch wenn wir Flime zeigen, machen wir das über die CCLI und das war bisher immer unkopliziert.

was hat die GEMA dir denn geschrieben?

bei uns es ist so, dass wir Aufnahmen in der Rotation haben, also für leute, die nicht mehr zum Godi kommen können (ältere oder kranke). darauf nehmen wir den kompletten Godi mit allen Inhalten auf. das ist nur deshalb erlaubt, weil das ganze immer wieder zurückkommt und somit zum godi zählt. wenn wir es verkaufen würden oder so, müssten wir ebenfalls alle Lieder rausschneiden.

Grüße Lennarts
Jose
Beiträge: 3
Registriert: Sa Jun 16, 2012 3:21 pm

Re: Rechte für allgemeine Gottesdienstinhalte

Beitrag von Jose »

Hallo Lennarts.
LennartS hat geschrieben:was hat die GEMA dir denn geschrieben?
Das war die Antwort:
From: Industrie, Info [mailto:info-ind@gema.de]
Sent: Monday, May 04, 2009 12:14 PM
Subject: Ihre Anfrage: Lizenzantrag Tonträger Sonderherstellung

als Anhang erhalten Sie die erforderlichen Informationen und Unterlagen, die Sie zur Herstellung einer Sonderproduktion(Audiotonträger) benötigen.
Die Anlagen waren:

Code: Alles auswählen

gema_anschreiben_sonderproduktionen.pdf
gema_erklaerung_sonderproduktion.pdf
gema_info_sonderproduktion.pdf
lizenzantrag_tontraeger.pdf
tarif_vr_t_h2_Sept2008.pdf
Mein Subject war: "Gema-Anfrage", die Antwort dürfte mehr eine Standardantwort sein.

Wir geben die Predigten kostenlos weiter an solche, die nicht mehr in die Gottesdienste kommen können - hier kommen die Datenträger oftmals zurück.
Oft werden die Predigten aber auch weitergegeben, wenn andere daran interessiert sind. Oder Gottesdienstbesucher nehmen sie mit.

An die CCLI habe ich bereits gestern eine Anfrage gestellt, eine automatische Empfangsbestätigung habe ich auch bereits erhalten.

Danke und Gruß,
José
elo22
Beiträge: 771
Registriert: So Mai 14, 2006 3:35 pm
Kontaktdaten:

Beitrag von elo22 »

LennartS hat geschrieben: bei uns es ist so, dass wir Aufnahmen in der Rotation haben, also für leute, die nicht mehr zum Godi kommen können (ältere oder kranke). darauf nehmen wir den kompletten Godi mit allen Inhalten auf. das ist nur deshalb erlaubt, weil das ganze immer wieder zurückkommt und somit zum godi zähl
IMHO nicht erlaubt. Ich zitere (ob ich das darf?) mal aus »Recht so!« (Das neue juristische Handbuch für Gemeinde und Kirche) von Jens-Oliver Müller:
Auch die Aufnahme und der Verkauf von Tonträgern unterliegen urheberrechtlichen Schranken. …

Gemeinden haben deshalb bei der GEMA anzumelden:
  • * öffentliche Veranstaltungen mit Musikdarbietungen
    * öffentliche Aufführungen, Vorführungen und Wiedergaben von Musikwerken
    * Hintergrundmusik in öffentlich zugänglichen Räumen und
    * Musik im Internet, zum Beispiel aif der Homepage der Gemeinde


Ausnahmen gelten nur für Gottesidenste und ähnliche Veranstaltungen. Hier bestehen, wie bereits erwähnt, entsprechende Rahmenverträge, welche die Nutzung und die dafür erforderlichen Vergütungen abdecken.


Lutz
RalfHugo
Beiträge: 7
Registriert: Sa Okt 27, 2012 6:31 pm

Beitrag von RalfHugo »

Bei der GEMA gibt es eigens ein Tarif "Musik im Gottesdienst". Damit sind alle Rechte der Musik im Gottesdienst und ähnlichen Veranstaltungen einer Gemeinde abgedeckt. Für den Abschluss eines Vertrages muss man sich allerdings nicht an die GEMA wenden, sondern an die VG-Musikedition, die die Vertretung dieser Rechte für die GEMA wahrnimmt.

Was noch fehlt ist dann ein Vertrag für die Kopierrechte. Hier kann man sich entscheiden für einen Vertrag bei der VG-Musikedition oder bei der CCLI. Bei freien Gemeinden ist damit neben Papierkopien auch die Rechte für gebeamte oder per Overheadprojektor projezierte Liedtexte enthalten. Die Tarife orientieren sich an der Anzahl der Besucher des regelmässigen Gottesdienstes. Die meisten der Rechteinhaber lassen sich von beiden Verwertungsgesellschaften vertreten. Die VG-Musikedition dürfte aber insgesamt mehr Rechteinhaber vertreten als die CCLI, allerdings konnte ich bei denen bis jetzt noch keine Liste der Verlage online finden (bei der CCLI gibt es eine vollständige Liste als PDF).

Beide Rechteverwerter haben so ihre eigenen Vor- und Nachteile. Die CCLI will immer ein Bericht, welche Lieder vervielfältigt wird. Die VGM nur alle 5 Jahre für das gerade aktuelle. Und zu beachten ist auch die Liste der Rechteinhaber, die vertreten wird. Die VGM behauptet ja gern (zumindest am Telefon) dass sie jeden vertreten, was aber nicht stimmt. Nur etwas seltsam, dass es anscheinend keine Liste gibt, wen sie vertreten (zumindest nicht online, die Liederdatenbank ist erst nach Abschluss eines Vertrages zugänglich).

Beide Rechteverwerter unterhalten eine Liedtextdatenbank. Bei der VGM ist eine separate Anmeldung erforderlich.

Und nicht zu vergessen der Preis: Da ist kein allzu großer Unterschied festzustellen.

Wir nehmen bei unseren Gottesdiensten auf Grund der schwierigen Rechtslage nur die Predigt auf. Und da haben wir ja selbst das Urheberrecht (welches wir auch nicht an die GEMA abtreten). Diese Predigten sind zum Teil auch über unsere Homepage abzurufen.
Nandus
Beiträge: 56
Registriert: Di Mär 31, 2009 4:38 pm

Beitrag von Nandus »

Auch bei der VGM gibt es wohl eine Liste, ansonsten einfach mal anrufen.
Wir als Gemeinde haben über den Gnadauer Verband eine VGM Lizenz inkl. Projektor. Wir haben uns aber trotzdem eine CCLI Lizenz holen müssen, da es einige Verlage nur noch CCLI-Exklusiv gab und das sind nicht irgendwelche kleinstverlage sonder z.B Integrity Music & Kingsway /Thankyou Music.

Wir können auf beide Datenbanken zugreifen und ich muss sagen die von der CCLI ist deutlich ausgereifter und hat meiner Meinung nach auch mehr aktuellere Titel.
RalfHugo
Beiträge: 7
Registriert: Sa Okt 27, 2012 6:31 pm

Beitrag von RalfHugo »

das mit dem Anrufen hab ich auch schon hinter mir. Da kamen nur irgendwie schwammige Antworten wie: Wir vertreten fast alles und das wird schon. Ich überleg mir für unsere gemeinde (muss ich natürlich dann noch mit der Leitung abstimmen) ob wir nicht von VGM zu CCLI wechseln sollen. (Dann macht eine Software wie Songbeamer auch erst Sinn, weil Texte abtippen kann ich auch in Powerpoint). Da hab ich eine anständige Liste und kann nachsehen welcher verlag abgedeckt ist, und gerade im christlichen bereich arbeiten mittlerweile fast alle mit CCLI zusammen.
Antworten