Songs für Probezwecke weitergeben

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Gabriel S.
Beiträge: 1
Registriert: Do Aug 08, 2013 8:17 am

Songs für Probezwecke weitergeben

Beitrag von Gabriel S. »

Hallo ihr :)

ich habe eine kurze Frage:
Darf ich rechtlich gesehen einen Song, den ich mir käuflich erworben habe, für Probezwecke meinen Lobpreisteams via Dropbox zur Verfügung stellen?

Liebe Grüße
Gabriel
jesus_shark
Beiträge: 523
Registriert: So Mär 06, 2005 3:35 pm
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Privatkopie vs. Grauzone vs. Illegal

Beitrag von jesus_shark »

Hi Gabe,

da ich kein Jurist bin teile ich einfach mal, was ich jetzt hier bei meiner kurzen Recherche gefunden habe:
http://www.aktiv-online.de/ratgeber/det ... legal-5979
http://www.aktiv-online.de/ratgeber/detailseite/news/musiktausch-unter-freunden-was-ist-legal-5979 hat geschrieben:Allerdings ist erlaubt, engen Freunden eine Privatkopie zukommen zu lassen. Die Betonung liegt auf „eng“. „Es muss also ein persönliches Band zwischen den Beteiligten geben“, sagt Christian Solmecke, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Wilde, Beuger, Solmecke mit dem Schwerpunkt auf IT-Recht.

Das Trägermedium spielt dabei keine Rolle. Heißt: Ob jemand seine Musik auf eine externe Festplatte zieht, auf einen USB-Stick oder eine CD-Rom, ist egal. Aber er darf dieses Trägermedium nur engen Freunden zugänglich machen, damit sie sich die Songs kopieren können. „Das gilt auch, wenn der Besitzer die Musik in einem Cloud-Dienst wie beispielsweise der Dropbox speichert“, sagt Markus Scheufele, Referent Urheberrecht beim Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, kurz Bitkom. Allerdings darf der Link zu den abgelegten Titeln dann nicht öffentlich gemacht werden, und er darf auch nicht leicht zu erraten sein. „Den Link zur Musiksammlung einem guten Freund zu geben, ist hingegen kein Problem“, so Urheberrechts-Fachmann Scheufele.
http://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ ... s-illegal/
http://anwaltauskunft.de/magazin/leben/internet-neue-medien/291/ueber-dropbox-musik-tauschen-nicht-stets-illegal/ hat geschrieben:Das Szenario: Ich darf mir eine Privatkopie einer geliehenen CD oder eines Albums, das ich bei einem Freund entdecke, machen. Sollte ich mir neue Musik gekauft haben und ein Freund entdeckt sie bei mir oder ich erzähle ihm davon, dann kann ich ihm ebenfalls eine Privatkopie machen – und ihm sie dann auch über Dropbox zur Verfügung stellen.

Wichtig ist, dass die Privatkopie an eine Person aus dem „privaten Umfeld“ gehe, erklärt Jens Fusbahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Eine Privatperson darf einzelne Vervielfältigungen eines Musikalbums zum privaten Gebrauch herstellen und eine solche Privatkopie auch durch einen anderen herstellen lassen.“ Das lege § 53 Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes fest.
Das heißt - wenn ich das richtig interpretiere dürftest du, in deinem Fall, den Ordner in dem die Musik mit deinen engen Freunden teilen. Ich hoffe dein Lobpreisteam gehört dazu :)
Dazu würde ich allerdings den Hacken beim Teilen rausnehmen der da lautet "Nutzern gestatten, andere einzuladen".
Gleichzeitig solltest du die Personen darauf hinweisen, dass sie die Musik nicht weitergeben dürfen.


Was allerdings nicht erlaubt sein dürfte, oder schnell in eine Grauzone oder sogar illegal werden kann, wäre nur einen Link zu dem Ordner mit Ihnen zu teilen.
Dropbox schreibt hier: https://www.dropbox.com/help/167/de
https://www.dropbox.com/help/167/de hat geschrieben:Sie sollten freigebbare Links nur für Dateien verwenden, die Sie rechtlich mit anderen teilen dürfen (z. B. Dokumente, Software, Musik und Videos, die Sie selbst erstellt haben). Sie dürfen nur Dateien freigeben, an denen Sie das Urheberrecht haben, oder wenn Sie vom Urheberrechtsinhaber die Erlaubnis bekommen haben, sie freizugeben. Der Kauf oder rechtliche Erwerb von Videos, Musik, eBüchern oder Software gibt Ihnen nicht das Recht, dieses Material über das Internet für Dritte freizugeben.
Auch mal zu lesen:
Dropbox wird zum Filesharing-Portal - Zeit.de
Mache ich mich strafbar? Downloads in der Grauzone - ntv.de


Wenn du eine kompetente Antwort haben willst, könntest du die Frage mal z.B. auf http://www.frag-einen-anwalt.de/ stellen und und das Resultat wissen lassen.

Ich bin kein Anwalt, deshalb bitte das hier nochmals prüfen!
Gruß
Jesus_Shark
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