Rechtliche Bedingungen

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Daniel Dittmer
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Rechtliche Bedingungen

Beitrag von Daniel Dittmer »

Hallo,
ich wollte gerne mal wissen was ich alles bei einem Lied an Informationen anzeigen muss.

Mir ist klar das bei der Präsentation von Bildern der Urheber um Erlaubnis gefragt werden muss und die Quelle+Urheber in der Präsentation auftauchen muss, aber wie sieht es aus bei den Lieder.

Bsp: Text u. Melodie: Martin Smith und Stuart Garrard
Deutsch: Chriss Halmen, Honny Pechstein, Tobi Wegschaider und Michus Trummert

copyright: 2003 Crious? Music*


Darf ich nun auch schreiben:
Text u. Meludie: Martin Smith und Stuart Garrard
Deutsch: Chriss Halmen, Honny Pechstein, Tobi Wegschaider und Michus Trummert
copyright: Crious?

Ich meine muss ich das Jahr, (Music*, H 71087 Holzgerlingen, nacht Epheser X angeben und wofür steht das * beim Copyright?

Die Beispiele sind mir bei Feiert Jesus 3 aufgefallen sind aber höchstwarscheinlich auch in anderen Büchern zu fingen.
Gabriel
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Beitrag von Gabriel »

Das "*" beim Copyright steht dafür, dass es einen deutschen Subverlage gibt, der angegeben werden sollte - im Feiert Jesus 3 stehen die (zumindest in meiner Edition) auf Seite 320.

Meines Wissens müssen Author, Komponist, Verlag sowie ggf. Übersetzer und deutscher Subverlag angegeben werden. Deshalb habe ich beim fraglichen Lied folgende Anzeige:

Text & Musik: Martin Smith & Stuart Garrad
Übersetzung: Chris Halmen & Jonny Pechstein & Tobi Wegschaider & Michus Thummert
© 2003 Curious? Music
DE: © Platz Musikverlage

dazu verwende ich folgende SongBeamer Copyright-Einstellungen:

[Text: {TEXT}][ | Musik: {MUSIK}][Text & Musik: {TEXT&MUSIK}]
[Übersetzung: {ÜBERSETZUNG}]
[{(c)}]
[DE: {(c)-nat}]
[Rechte: {RECHTE}]

Was auf jeden Fall sicher ist, ist dass du aus "Curious? Music" nicht einfach "Curious?" machen solltest, weil es nun mal so heißt. Außerdem solltest du mal deine Rechtschreibung überprüfen, da drei der vier Übersetzer falsch geschrieben sind und der Verlag auch ;-) (Kleiner Tipp am Rande).

Aber vielleicht findet sich hier noch jemand, der die genaue Rechtslage kennt.
Daniel Dittmer
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Beitrag von Daniel Dittmer »

Danke für die Antwort.
Ja da sind einige Fehler dirn.
Nun aber noch ne Frage wo finde ich in den verschiedenen Liederbüchern den Subverlag und schreibe ich ihn unter National. Copyr. oder?
Gabriel
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Beitrag von Gabriel »

Der Subverlag steht i.d.R. immer entweder beim Lied oder am Ende des Buches vor dem Anhang (wie z.B. bei Feiert Jesus 3) oder ganz am Anfang (wie z.B. beim In love with Jesus 2).
--> Es gibt keine feste Regel

Ja, das "National. Copyr." ist für den Subverlag gedacht.
FeG†Beamerteam
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Beitrag von FeG†Beamerteam »

Im Gesammtvertrag der VG MUSIKEDITION sind unter §1 Rechtseinräumung in Punkt 3. die erforderliche Angaben aufgezählt.

1.
Die VG räumt im Rahmen der ihr von ihren Mitgliedern übertragenen Rechte ... das Recht ein, Vervielfältigungsstücke, insbesondere Fotokopien von einzelnen Liedern (mit oder ohne Noten) für den Gemeindegesang in Gottesdiensten und anderen gemeindlichen Veranstaltungen herzustellen oder herstellen zu lassen und für den Gemeindegesang in Gottesdiensten und anderen gemeindlichen Veranstaltungen zu verwenden.

2.
Eingeräumt ist auch das Recht, Vervielfältigungsstücke zum Zwecke der Sichtbarmachung des Liedes mit Hilfe eines Overheadprojektors oder ähnlicher Apparaturen (sog. Folien) herzustellen oder herstellen zu lassen und für die in Absatz 1) genannten Zwecke zu verwenden. Ebenfalls im Rahmen der in Absatz 1) genannten Nutzungen eingeräumt wird das Recht, Lieder zum Zwecke der Sichtbarmachung mittels Beamer in Systeme der elektronischen Datenverarbeitung einzubringen.

3.
Die Vervielfältigungsstücke dürfen nicht außerhalb des Gottesdienstes und der gemeindlichen Veranstaltun gen verwendet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Die Vervielfältigungsstücke haben die --> Urheberbenennung (Komponist, Texter, dt. Textdichter, Originaltitel, Originalverlag und Subverlag) zu enthalten.
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Heilige Grüße
Klaus
FeG†Böblingen
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