Baurechtliches

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PaulKawuppke
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Baurechtliches

Beitrag von PaulKawuppke »

Hallo zusammen
nachdem wir endlich dazu übergegangen sind, den OHP durch einen Beamer zu ersetzen, stellt sich nun die Frage "Wohin damit?"
Wir haben nun vor, den Beamer per Deckenlift vom Dachboden aus in den Gottesdienstraum herunterzufahren.
Dabei stellen "Bedenkenträger" in unserer Gemeinde die Frage, wie es denn mit baurechtlichen Bestimmungen, bzw. Sicherheitstechnischen Aspekten aussieht.
Hat jemand Unterlagen dazu, bzw. weiß wo ich Informationen dazu bekomme?
Gruß
Thomas
Eberhardt
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Beitrag von Eberhardt »

Hallo,

welche Sicherheitsaspekte und Baurechtliche Dinge?

Frag das doch mal konkret was die meinen.

Momentan bist du im zugzwang aber gib doch den Schwarzen Peter einfach weiter und frag welche Bedenken??

Brandschutz ? Statik oder was ?

Manche Leute erfinden einfach was weil sie dagegen sind!

Ansonsten frag einfach nochmal konkret ich kann dir dann schon antworten (Bin Zimmermeister) :D

Gruß
Eberhardt
PaulKawuppke
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Beitrag von PaulKawuppke »

Eberhardt hat geschrieben:Hallo,
welche Sicherheitsaspekte und Baurechtliche Dinge?
Frag das doch mal konkret was die meinen.
Gruß
Eberhardt
Hallo
bisher habe ich Bedenken bei:
Absturzsicherung, Tragkraft Decke, Brandschutz
bekommen.
Ich werde mir aber nochmal die Punkte konkretisieren lassen und melde mich dann wieder.
Gruß
Thomas
FeG†Beamerteam
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Beitrag von FeG†Beamerteam »

Hallo Thomas,

ich empfehle dir, einen Elektroinstallateur deines Vertrauens mit hinzuzuziehen. Die Jungs wollen zum einen einen Beamer verkaufen und kennen sich meist auch mit den Vorschriften aus - fachmännische Aufstellung.
Wir haben, als die Anschaffung des Beamers anstand, mehrere Angebote eingeholt und uns dann vor Ort, in unserer Gemeinde beraten lassen. Nicht nur zu den Beamermodellen sondern auch zur Installation - wie aufstellen, Lüftergeräusch, etc. Anschliessend haben wir (BeamerTeam) die zur Auswahl stehenden Beamer für eine Woche ausgeliehen und eine Vergleichsbeamen veranstaltet.
Schlussendlich haben wir dann die Installation selbst vorgenommen - und nur das Material und den Beamer vom Fachmann bezogen.
† † † † † † † † † † † †
Heilige Grüße
Klaus
FeG†Böblingen
PaulKawuppke
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Beitrag von PaulKawuppke »

FeG†Beamerteam hat geschrieben:Hallo Thomas,
...Schlussendlich haben wir dann die Installation selbst vorgenommen - und nur das Material und den Beamer vom Fachmann bezogen.
Hallo Klaus
Vielen Dank auch für Deine Antwort. Gekauft haben wir den Beamer (Hitachi CP-X1250) schon. Die Frage bezieht sich lediglich darauf, ob jemand Details zu den Sicherheitsbestimmungen bei Deckenmontage hat. (Evt. Bauordnung nach DIN xyz)

Gruß
Thomas
rubger
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Beitrag von rubger »

Nach meinem Wissensstand gibt es Vorschriften, dass eingeflogene Boxen, Beamer und Lampen und ähnliches grundsätzlich mit einem zusätzlichen Sicherungsseil befestigt werden müssen. Wie das bei einem Deckenlift ist weiß ich auch nicht, wenn jemand die genaueren Vorschriften und deren Formulierungen kennt, würde mich das auch interessieren.
Wir haben unseren Beamer mit einer Deckenhalterung befestigt und zusätzlich mit einem Drahtseil mit Kensington Schloss (Standard Diebstahlsicherung für Laptops) an einem Balken über der Decke gegen Absturz gesichert.
Elektrikus
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Beitrag von Elektrikus »

Das mit dem Safety ist schonmal ein guter Ansatz, allerdings ist ein Kensington-Schloß kein zugelassenes Safety, sondern lediglich ein Diebstahlschutz.
Informationen zu Safetys findet ihr in der BGI 810-3 (google kennt die).
Darin findet ihr auch die vorgeschriebene Dicke von Stahlseilen und Ketten in abhängigkeit der Masse des zu sichernden Gerätes.
Safetys sind vorgeschrieben für ortsveränderliche Geräte. Ein Gerät ist dann ortsveränderlich, wenn es ohne Werkzeug gelöst bzw. abgenommen werden kann. Wenn Du also Sechskantschrauben bzw. Kontermuttern verwendest und dadurch das Gerät nicht ohne Werkzeug gelöst werden kann, dann ist das Gerät nicht mehr ortsveränderlich. Safety ist dann keine Pflicht, sondern Kür.
Fragen des Brandschutzes und der Statik klärt man mit dem Architekt bzw. Statiker. Wenn die Decke die zusätzliche Belastung des Beamers nicht aushält, dann möchte ich da nicht drunter sein...
Für Beamer ist ausschließlich geprüftes Material (da gibt es schöne Sachen von Kindermann) zu verwenden, Finger weg von Billig- oder Bastellösungen! Die meisten Dübel sind nicht für die Deckenmontage größerer Lasten geeignet, hier hilft der Fachhandel.
Wenn ihr den Beamer in der Decke verschwinden lassen wollt, dann solltet ihr euch auch Gedanken zur Steuerung machen. Ein hochgefahrener Beamer, der nicht ausgeschaltet ist, erzeugt Wärme und verbraucht Lampenstunden. Hier ist eine intelligente Steuerung gefragt.

Gruß
Elektrikus
elo22
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Beitrag von elo22 »

Elektrikus hat geschrieben:Safetys sind vorgeschrieben für ortsveränderliche Geräte.
Von wem für wen vorgeschrieben?
Elektrikus hat geschrieben:
Für Beamer ist ausschließlich geprüftes Material
Von wem geprüft?

Lutz
Elektrikus
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Beitrag von Elektrikus »

Hallo elo22,

Bitte nimm es nicht persönlich, aber Deine Fragen lassen darauf schließen, daß Du Dir nicht die Mühe gemacht hast, die Informationen zu suchen bzw. herunterzuladen. Ich empfehle es Dir und allen Mitlesern hiermit nochmals! Dann findest Du schnell heraus, wer hinter dieser Vorschrift steckt und daß sie auch für Räume gilt, in denen Gottesdienste stattfinden. Entgegen der Versammlungsstättenverordnung, die Gebäude ausnimmt, die ausschließlich für Gottesdienste genutzt werden gilt diese Vorschrift für alle Veranstaltungsstätten.

Wer prüft Beamerhalterungen? Ich werfe mal den TÜV in die Runde. Ebenso gut ist ein GS-Siegel (wenn es nicht gefälscht ist).

Gruß
Elektrikus
elo22
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Beitrag von elo22 »

Elektrikus hat geschrieben:
Bitte nimm es nicht persönlich,
Tu ich nicht.
Elektrikus hat geschrieben: aber Deine Fragen lassen darauf schließen, daß Du Dir nicht die Mühe gemacht hast, die Informationen zu suchen bzw. herunterzuladen.
Doch habe ich…
Elektrikus hat geschrieben:Dann findest Du schnell heraus, wer hinter dieser Vorschrift steckt und daß sie auch für Räume gilt, in denen Gottesdienste stattfinden. Entgegen der Versammlungsstättenverordnung, die Gebäude ausnimmt, die ausschließlich für Gottesdienste genutzt werden gilt diese Vorschrift für alle Veranstaltungsstätten.
konnte aber keinen Zusammenhang sehen.

Lutz
PaulKawuppke
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Beitrag von PaulKawuppke »

Hallo zusammen
ich habe, bei unserem Diakon für Verwaltung mal nach zu klärenden Details gefragt. Fakt ist, das für unsere Gemeinde die Berufsgenossenschaft für Verwaltung als gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Diese kümmert sich (und überwacht) z.B. Brandschutz, Fluchtwege usw. Aufgrund dieser Funktion habe ich bei der zuständigen Regionalvertretung angerufen und mit einem technischen Berater gesprochen. Auf meine Frage nach gesetzlichen Vorschriften oder Normen bekam ich die Antwort "Er (der Beamer) darf halt nicht runterfallen" :shock:
Hm, dachte ich da, wenn das so ist...
Aktennotiz mit Namen des Beraters, Zeit und Dauer des Telefonates gemacht und Beamer nach menschlichem Ermessen sicher montiert :D
Soviel zu den Erfahrungen, die ich zu diesem Thema gemacht habe
jesus_shark
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Beitrag von jesus_shark »

Also mein Vater ist Architekt und er weis auch von keinen Bestimmten Regelungen.
Gruß
Jesus_Shark
holgerh
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Beitrag von holgerh »

Hallo zusammen,

also jetzt mal halblang.
Der Elektrikus liegt mit der BGI 810-3 mal gar nicht so falsch. weil diese das Thema trägt:

Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen – Lasten über Personen

Darin ist zwar kein Beamer explizit aufgeführt, trifft aber in der Sache auf den Punkt.

@elo 22:
Ein kopfbewegter Schienwerfer kommt einem Beamer doch sehr nahe.
Und schon bist Du dabei, dass Du Dir ernstliche Gedanken machst.
Ungeachtet dessen. So die Last über Publikum hängt - und das trifft auch für Gottesdienstbesucher zu - dann musst Du Dir einen Kopf machen.
Die BGV mit deren BGI's bieten hier sehr wohl die Grundlage zu angemessener Beurteilung, selbst wenn explizite Vorschriften nicht genau treffen - a la VSättV - Versammlungsstättenverordnung.

So der Beamer 'des PaulKawuppke' über Publikum hängt sind seine Fragen dazu mehr als berechtigt und die Eingabe von Elektrikus auf den Punkt.
Auch der Einwand zum 'Kensigton-Lock' ist trefflichst angemahnt.

Von daher hat "PaulKawuppke" demnach mal richtig gehandelt.

Bitte zukünftig beim Thema bleiben.
Die Fragen des "PaulKawuppke" waren berechtigt und richtig. Auch die Bedenken seiner vermeintlichen "Gegner". Elektrikus hat genau das eingebracht was es dazu braucht.
Nicht einfach mal irgendwie machen,. sondern Hirn einschalten und kundig machen - egal welche "Peinlichkeiten vom Amt" dazu kommen.
Einzig und allein die Deckenlast und der Brandschutz scheint nicht wirklich geklärt.
Wie seit Ihr dabei raus gekommen "PaulKawuppke" ? Auch hierzu hat Elektrikus ausreichend Stellung bezogen.
Wenn die Decke die zusätzliche Belastung des Beamers nicht aushält, dann möchte ich da nicht drunter sein...
... usw.


Genug der Moralpredigt.
Gruß
HolgerH
PaulKawuppke
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Beitrag von PaulKawuppke »

Hallo HolgerH

wir haben, nachdem ich die Infos von der BG bekommen habe, eine TÜV geprüfte, mit GS Siegel versehene Deckenhalterung gekauft, und diese direkt mit langen Gewindestangen auf dem Dachboden gegengekontert. Zusätzlich haben wir mit einem Stahlseil den Beamer und die Halterung selber durch die Decke auf dem Dachboden gesichert. Nach menschlichem Ermessen sollte somit alles getan sein, um die Sicherheit des Beamers und der Gotetsdienstbesucher (oder anders rum ;-) ) zu gewährleisten.
Vielen Dank allen, die sich konstruktiv an diesem Thread beteiligt haben

Gruß
Thomas
holgerh
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Beitrag von holgerh »

Hi,

na dann ist ja alles gut.
Bin gerade selber in der Planung für einen neuen Beamer in unserer Gemeinde, der ebenfalls über Publikum gehängt werden soll.
Der Unterschied ist, dass ich nicht von einer "Deckenlast" begrenzt werde, da wir ein eigenständiges Rig als Groundsupport vorsehen werden.
Dennoch muss auch hier gesichert werden.

Und Du hast recht Paul, wenn du sagst:
PaulKawuppke hat geschrieben: Nach menschlichem Ermessen sollte somit alles getan sein, um die Sicherheit des Beamers und der Gotetsdienstbesucher (oder anders rum ;-) ) zu gewährleisten.
Zuerst die Gottesdienstbesucher und dann der Beamer - Gell ;-)
Gruß
HolgerH
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