Rundfunkgebühren für Gemeinde-PC's
Freunde, unterschätzt das GEZ Thema nicht! Die Jogis, die auf der Straße unterwegs sind und unangemeldete Geräte suchen bekommen Kopfprämie und sind entsprechend hartnäckig und bissig!
Eine Gemeinde bei uns in der Nähe hatte für die Kinderstunde einen Fernseher zum Video kucken im Keller. Weit und breit kein Antennenanschluss. Der GEZler kam, der Hausmeister, ein ehrlicher Zeitgenosse, hat ihn rumgeführt ... sind über den alten Fernseher gestolpert. GEZ Mensch wollte wissen, wie lange der da schon steht, Hausmeister, ehrlich wie er ist, sagt etwa 8 Jahre - die haben 8 Jahre GEZ nachgezahlt. Ist rechtlich wasserdicht und gilt auch für Gemeinden, auch wenn man da manchmal meint, darüber zu stehen. Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist!
Dieses Thema gehört ganz klar zum Thema Beamer und was drum herum ist. Da sind viele SAT Receiver und Videorecorder mit TV-Tuner in den Gemeinden vorhanden, die nicht angemeldet sind. Bitte auch da ehrlich und korrekt sein!
So long
Andreas
Eine Gemeinde bei uns in der Nähe hatte für die Kinderstunde einen Fernseher zum Video kucken im Keller. Weit und breit kein Antennenanschluss. Der GEZler kam, der Hausmeister, ein ehrlicher Zeitgenosse, hat ihn rumgeführt ... sind über den alten Fernseher gestolpert. GEZ Mensch wollte wissen, wie lange der da schon steht, Hausmeister, ehrlich wie er ist, sagt etwa 8 Jahre - die haben 8 Jahre GEZ nachgezahlt. Ist rechtlich wasserdicht und gilt auch für Gemeinden, auch wenn man da manchmal meint, darüber zu stehen. Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist!
Dieses Thema gehört ganz klar zum Thema Beamer und was drum herum ist. Da sind viele SAT Receiver und Videorecorder mit TV-Tuner in den Gemeinden vorhanden, die nicht angemeldet sind. Bitte auch da ehrlich und korrekt sein!
So long
Andreas
Hier ein Auszug aus gez.de:
Was sind "neuartige Rundfunkgeräte"?
Unter dem Begriff "neuartige Rundfunkgeräte" sind - im Gegensatz zu den "herkömmlichen" Rundfunkgeräten - solche Geräte zu verstehen, mit denen ohne Rundfunkempfangsteil und unabhängig vom Empfangsweg Rundfunkprogramme empfangen werden können. Dies sind zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA (Personal Digital Assistant) und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung.
Gebührenpflicht für "neuartige Rundfunkgeräte"
Der neunte Änderungsstaatsvertrag vom 31.7. bis 10.10.2006 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 11 Abs. 2 die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im "Gebührenlexikon" und unter dem Menüpunkt "Internet-PCs".
Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.
Und weiter:
Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.
Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein herkömmliches Rundfunkgerät ist.
Fazit: Kommt darauf an, ob ihr bereits Geräte angemeldet habt, dann ist der PC frei, ansonsten ist er m.e. fällig.
Grüße
Andreas
Was sind "neuartige Rundfunkgeräte"?
Unter dem Begriff "neuartige Rundfunkgeräte" sind - im Gegensatz zu den "herkömmlichen" Rundfunkgeräten - solche Geräte zu verstehen, mit denen ohne Rundfunkempfangsteil und unabhängig vom Empfangsweg Rundfunkprogramme empfangen werden können. Dies sind zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA (Personal Digital Assistant) und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung.
Gebührenpflicht für "neuartige Rundfunkgeräte"
Der neunte Änderungsstaatsvertrag vom 31.7. bis 10.10.2006 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 11 Abs. 2 die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im "Gebührenlexikon" und unter dem Menüpunkt "Internet-PCs".
Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.
Und weiter:
Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.
Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein herkömmliches Rundfunkgerät ist.
Fazit: Kommt darauf an, ob ihr bereits Geräte angemeldet habt, dann ist der PC frei, ansonsten ist er m.e. fällig.
Grüße
Andreas
Wie ist denn das mit dem "selben Grundstück" zu verstehen?
Bei uns gibts die folgende Situation: Hausmeister und Pastor wohnen auf dem Gemeindegrundstück in einem Doppelhaus direkt neben dem Gemeindehaus. Beim Hausmeister sind Fernseher und Radiogeräte angemeldet, beim Pastor nur Radios, weil der keinen Fernseher hat.
Muss jetzt also der Gemeindelaptop ohne permanenten Internetanschluss, aber mit TV-Karte (die aber nur so rumliegt und nicht genutzt wird) nicht angemeldet werden, weil er auf demselben Grundstück "gelagert" wird?
Und wie ist das mit dem PC des Kindergartens, der sich im Keller des Gemeindehauses befindet, der einen Internetanschluss besitzt?
Und muss der Pastor seinen internetfähigen Rechner (ISDN, also nicht für Internetfernsehen geeignet) anmelden, weil er keinen Fernseher angemeldet hat?
Bei uns gibts die folgende Situation: Hausmeister und Pastor wohnen auf dem Gemeindegrundstück in einem Doppelhaus direkt neben dem Gemeindehaus. Beim Hausmeister sind Fernseher und Radiogeräte angemeldet, beim Pastor nur Radios, weil der keinen Fernseher hat.
Muss jetzt also der Gemeindelaptop ohne permanenten Internetanschluss, aber mit TV-Karte (die aber nur so rumliegt und nicht genutzt wird) nicht angemeldet werden, weil er auf demselben Grundstück "gelagert" wird?
Und wie ist das mit dem PC des Kindergartens, der sich im Keller des Gemeindehauses befindet, der einen Internetanschluss besitzt?
Und muss der Pastor seinen internetfähigen Rechner (ISDN, also nicht für Internetfernsehen geeignet) anmelden, weil er keinen Fernseher angemeldet hat?
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Bei der GEZ wird ja zwischen Radio und Fernsehgerät unterschieden. Wenn ich das richtig verstanden habe wird ein neuartiges Rundfunkgerät (also in unserem Fall ein PC mit Internetanschluss) gleichbehandelt wie ein Radio.gebert hat geschrieben: Fazit: Kommt darauf an, ob ihr bereits Geräte angemeldet habt, dann ist der PC frei, ansonsten ist er m.e. fällig.
Ist also bereits ein Radio angemeldet (unabhängig davon, ob ein Fernsehgerät angemeldet ist), ist auch der PC angemeldet.
Oder liege ich falsch?
Und so zerbröselt der Kex nun mal ...
(frei nach Bruce Allmächtig)
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So wie's aussieht bleibt das Thema weiterhin nicht ganz eindeutig geklärt.
Nachzulesen in einer Meldung bei Heise mit dem Thema "Urteil: Keine Rundfunkgebühr für PC in Anwaltskanzlei".
Gruß Kex
Nachzulesen in einer Meldung bei Heise mit dem Thema "Urteil: Keine Rundfunkgebühr für PC in Anwaltskanzlei".
Für mich hört sich das so an, als könnten wir es uns als Gemeinden in Zukunft sparen GEZ für Rechner zu zahlen, die eigentlich nur dazu verwendet werden um Lobpreislieder an die Wand zu werfen. Bei uns ist es zumindest so, dass der Internetanschluss nur gebraucht wird, um bequem an Updates ranzukommen.Heise hat geschrieben:[...] Allein die "abstrakte technische Möglichkeit des Rundfunkempfangs" begründe nicht zwangsläufig die Rundfunkteilnehmereigenschaft und damit das Sonderverhältnis einer Person zur örtlichen Rundfunkanstalt im Sinne einer Teilnahme an der Gesamtveranstaltung Rundfunk [...]. Vielmehr müsse der PC darüber hinaus "zum Empfang" bereitgehalten werden. Daran fehle es im vorliegenden Fall jedoch.
Herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte seien speziell für einen Hörfunk- oder Fernsehempfang ausgerichtet und würden nach der Lebenserfahrung zu diesem Zweck angeschafft [...]. Anders verhalte es sich bei einem internetfähigen PC, der den Zugriff auf eine Fülle von Informationen ermögliche und in vielfacher Weise anderweitig genutzt werde. Dies gelte gerade im Fall einer beruflichen Nutzung des PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen, der dort typischerweise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet werde. [...]
Gruß Kex
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Wir haben für unsere Jugendarbeit eine GEZ-Befreiung auf Zeit. Das geht schon seit einigen Jahren so. Alle 2 Jahre wird diese Befreiung durch Mitarbeiter der GEZ geprüft und wurde bisher auch immer verlängert.
Das geht irgendwie, weil unsere Jugend im EC organisiert ist. Wie geschrieben: nur für die Jugendarbeit.
Gruß, Andreas.
Das geht irgendwie, weil unsere Jugend im EC organisiert ist. Wie geschrieben: nur für die Jugendarbeit.
Gruß, Andreas.
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Das Thema GEZ wird immer konfuser. Hier mal wieder ein Gerichtsurteil zum Thema GEZ. Diesmal wieder zu gunsten der GEZ ausgefallen: Urteil: Für Büro-PC werden Rundfunkgebühren fällig
Ich würde mir wünschen wir würden hier mehr Klarheit haben. Ganz so wie Andreas Gebert das sieht sehe ich das nämlich nicht. Klar zahlt unsere Gemeinde Rundfunkgebühren, weil wir sowieso irgendwo ein Radio rumstehen haben, aber bei einem Computer ist das IMHO nicht so eindeutig geklärt.[...]Ein internetfähiger PC sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät im Sinne des RGebStV. Die Erhebung der Gebühren sei zudem nicht verfassungswidrig, das "Zusammenwachsen der Rundfunk- und Kommunikationstechnik (Konvergenz)" rechtfertige es, "dass auch diejenigen Empfangsgeräte, mit denen Rundfunkprogramme empfangen werden können, gebührenpflichtig seien". Darüber hinaus erklärte das Gericht, das es nicht auf die Frage ankomme, warum der Kläger einen internetfähigen PC bereithält. Wie bei einem Fernseher oder Radio sei alleine die Möglichkeit ausschlaggebend, Programme zu empfangen.[...]
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Hmmmmm, das wird gerade noch kontrovers entschieden, wird aber früher oder später so raus laufen, dass die PCs mit Radios gleichgestellt werden.
Warum?????
Die GEZ sind die Gebühreneintreiber der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Wer sitzt in deren Gremien? Politiker aus allen Lagern, die dort Sitzungsgelder und andere Goodies kassieren. Wer wird da die Hand beisen, die ihn füttert?
Alles klar?
Andreas Gebert
Warum?????
Die GEZ sind die Gebühreneintreiber der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Wer sitzt in deren Gremien? Politiker aus allen Lagern, die dort Sitzungsgelder und andere Goodies kassieren. Wer wird da die Hand beisen, die ihn füttert?
Alles klar?
Andreas Gebert
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Klar, deshalb sag ich ja eigentlich auch "Eigentlich ist mir ja fast egal wie das Urteil ausfällt" und ums Geld gehts mir sicher nicht, nur persönlich stört mich diese uneindeutige Rechtslage.
Aber du hast schon recht: Es ist eigentlich die Nerven nicht wert. Ich bin nur jemand, der sich gerne an sowas fest beisst und dann des diskutierens wegen diskutiert.
Aber du hast schon recht: Es ist eigentlich die Nerven nicht wert. Ich bin nur jemand, der sich gerne an sowas fest beisst und dann des diskutierens wegen diskutiert.
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