Lizenzanfrage

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Barnabas
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Lizenzanfrage

Beitrag von Barnabas »

Ich hab da mal 'ne Frage:

Unsere Gemeinde besitzt eine unbegrenzte Lizenz für die vielfältige Verwendung des Songbeamer. Innerhalb der Muttergemeinde ist damit alles klar.
Ist die Lizenz auch für die rechtlich nicht selbständige Zweiggemeinde gültig? Ich würde die unbegrenzte Lizenz so verstehen.
Danke für Eure Hilfe.

Barnabas
elo22
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Re: Lizenzanfrage

Beitrag von elo22 »

Barnabas hat geschrieben:Ist die Lizenz auch für die rechtlich nicht selbständige Zweiggemeinde gültig?
Interessiert mich auch. Die Gemeinden unserer Gemeinschaft sind ebenfalls nicht selbstständig.

Lutz
Sebastian
SongBeamer Team
Beiträge: 6026
Registriert: Fr Nov 14, 2003 11:31 pm

Beitrag von Sebastian »

Eine Zweiggemeinde benötigt normalerweise eine eigene (Gemeinde-)lizenz unabhängig davon, ob sie rechtlich selbstständig sind oder nicht. Ausnahmen kann es geben, wenn sich die Zweiggemeinde mit der Muttergemeinde denselben Beamer teilt und wenn Muttergemeinde und Zweiggemeinde niemals gleichzeitig einen Gottesdienst haben.


Es ist nicht immer einfach, eine verständliche und präzise Formulierung zu finden. Hinzu kommt noch, daß der Spielraum für die Verwendung der Gemeindelizenz natürlich immer enger wird, je genauer wir die Lizenz formulieren.

Die Gemeindelizenz ist ursprünglich dafür gedacht, daß eine Gemeinde im Gottesdienst SongBeamer nutzen kann und der Gottesdienst von den Gemeindemitgliedern zuhause mit SongBeamer vorbereitet werden kann. Zudem sollte es möglich sein, daß im Gottesdienst je nach Beamerdienst verschiedene Laptops der Gemeindemitglieder verwendet werden können. Zudem sollte es kein Problem sein, SongBeamer mal ausnahmsweise auf einer Auswärtsveranstaltung oder Konferenz zu nutzen.

Unter Gemeinde verstehen wir als Größenordnung ein Gebäude oder zusammenhängendes Gelände. Diese Gemeinde hat einen Gottesdienst gleichzeitig, und vielleicht noch einen Kinder- oder Jugendgottesdienst zur selben Zeit.
Vorsorgliche Anmerkung: Ein Gelände wird auf jeden Fall deutlich kleiner sein, als die Stadt oder das Dorf in dem die Gemeinde ist.

Dann gibt es noch eine Ausnahme die es strukturbedingt für die Landeskirchen gibt:
Die Evangelische Gemeinde Musterstadt veranstaltet in ihrem Ort einmal im Monat einen Jugendgottesdienst, und dieser findet abwechselnd in Kirche A oder B statt. Konsequenterweise gibt es auch nur einen Beamer. In diesem Fall kann die Gemeindelizenz unbegrenzt dafür verwendet werden. Sobald SongBeamer aber in Kirche A und B gleichzeitig im Gottesdienst verwendet wird, braucht die Evangelische Kirche Musterstadt mindestens zwei eigenständige SongBeamer Lizenzen.
Gruß, Sebastian
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