War die letzten Tage geschäftlich ziemlich eingespannt und komme jetzt erst dazu auf Deine Frage einzugehen.
holgerh
elo22Also nur soviel dazu. Elektrische Einrichtungen, egal ob Netzspannung (Niederspannungsnetz) oder Kleinspannung oder was weiss ich nicht alles in diesem Zusammenhang, sollte bzw. MUSS in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen - und dazu zählt jede Kirche wie auch Freikirche - von Fachleuten errichtet, betrieben und gewartet werden.
Also ganz weit vorne steht da die DIN VDE 0100-200 (VDE 0100 Teil 200):2006-06, Abschnitt 826-18, die darin die BegrifflichkeitenSagt wer?
* Elektrofachkraft,
* elektrotechnisch unterwiesene Person,
* Laie
klärt.
Und gleich darauf folgen dann die VBG (Berufsgenossenschaft) Richtlinien bzw. UVVen:
BGV A1
(VBG 1) Allgemeine Vorschriften
BGV A2
(VBG 4) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Hinzu kommt die Erklärung:
"Verwendung und Einbau von Elektroinstallationsmaterial" vom Mai 1998 an der nicht weniger als 7 Verbände der Elektroindustrie (VDE/VDI, DKE, BFE, VDEW, ZVEI, DSH und ZVEH) zusammen mit den beiden Bundesministerien "Arbeit und Solzialordnung" und "Arbeitsschutz" beteiligt sind.
Kann Dir gerne diese Erklärung als PDF zukommen lassen.
Um hier jetzt nur mal die "obersten" zu nennen und ungeachtet der weiteren Vorschriften, Regeln (BGR's, BGI's).
Eine Kirche bzw. Gemeinde und darin im besonderen die Freikirchen, die ja meist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.) als juristische Person auftreten unterliegt nicht minder diesen Vorschriften und UVVen.
Spätestens in einem Schadensfall (bis zum Personenschaden) werden etwaige Haftpflicht oder Unfallversicherungen von Gemeinden sehr genau nachfragen und hinterleuchten, bevor sie für einen Schaden aufkommen.
Soviel noch zu ...
GrußSagt wer?
HolgerH