VG Musikedition oder CCLI?

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Jürgen
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VG Musikedition oder CCLI?

Beitrag von Jürgen »

Hallo zusammen,
wenn man einen Vertrag mir CCLI oder VG Musikedition hat, darf man dann trotzdem alle Lieder beamen? Und wenn Nein, was ist dann besser, einen Vertrag mit VG oder mit CCLI?
Gruß Jürgen
KA
Beiträge: 18
Registriert: Fr Mai 29, 2009 1:16 pm

CCLI hat mehr Rechte als VG Musikedition

Beitrag von KA »

Hallo Jürgen,

das ist eine berechtigte Frage, die sich neben uns auch bestimmt viele andere Gemeinden stellen.

Guck mal die Rechteinhaberliste mit Verlagen und Liedschreibern der CCLI an. Dort wird gezeigt, welche Lieder in der Lizenz der CCLI enthalten sind. Außerdem zeigt es, welche Verlage nicht bei der CG Musikedition sind. Das sind einige wichtige Verlage, deren Liedern wir in unserer Gemeinde oft nutzen.

Die VG Musikedition hat auf Ihrer Webseite http://www.vg-musikedition.de/ keine solche Liste. Damit scheint die Lizenz der CCLI umfangreicher zu sein.

Außerdem ist die Liedtext-Datenbank der CCLI viel besser und enthält wesentlich mehr als die der VG Musikedition. Auf der Webseite der VG gibt es auch keine Infos was die Datenbank für Lieder beinhaltet. Und der Import der Lieder aus SongSelect in SongBeamer ist wirklich super. Hier kann man nen kurzes Erklärungsvideo dazu sehen.
Die Liederdatenbank der CCLI kann man mittlerweile sogar kostenlos testen. Probiers also erstmal aus, bevor du's bestellst.

Ich würde dir also empfehlen eine Lizenz der CCLI zu kaufen.

Beste Grüße
Micha
Zuletzt geändert von KA am Fr Mär 19, 2010 4:02 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Niels
Beiträge: 58
Registriert: Mi Sep 03, 2008 11:07 pm

Beitrag von Niels »

Im FAQ von CCLI findet sich eine ähnliche Frage
http://www.ccli.de/faqs/faq.cfm?id=72
Was kann ich tun, wenn ich ein Lied vervielfältigen möchte, welches durch die CCL-Liedlizenz nicht abgedeckt ist?

Kontaktieren Sie uns, um zu prüfen wo die Liedrechte liegen. Wenn wir die Rechte für ein bestimmtes Lied nicht besitzen und sie Ihnen auch nicht kurzfristig besorgen können, sollten Sie beim Eigentümer, der die Rechte für dieses Lied hält, die Erlaubnis für die Vervielfältigung einholen.

Ich selber habe mir darüber noch nicht den Kopf zerbrochen :lol:
Durch die Lizenz werden, bei CCLI 250.000 Lieder abgedeckt. Wenn dann eins genutzt wird, was nicht mit drin ist, freut sich der unbekannte Autor ... :mrgreen:
Grüße, Niels
AndyI
Beiträge: 24
Registriert: Do Dez 03, 2009 8:56 pm

Beitrag von AndyI »

Diesen Text habe ich aus der Seite der VG-Musikedition:

Wer Werke der Musik im Gottesdienst nutzen will, benötigt dazu zwar keine Erlaubnis, es heißt allerdings in § 52 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes: "Jedoch hat der Veranstalter dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen."

Im Auftrag der GEMA und damit im Namen von mehr als einer Million Rechteinhabern macht die VG Musikedition diesen Vergütungsanspruch gegenüber Freikirchen geltend. Mit einer einfachen und günstigen Nutzungslizenz haben Freikirchen die Möglichkeit, für die Musik im Gottesdienst und anderen kirchlichen Feiern praktisch auf das gesamte musikalische Weltrepertoire zugreifen zu können.

In der Praxis bedeutet das, dass man nicht extra noch einen 2. Vertrag abschließen muss. Allerdings bekommt man die Lieddatenbanken bei VG-Musikedition nicht fertig für Songbeamer importiert (obwohl man das auch schnell selber in Songbeamer herstellen kann) und in der Textdatenbank ist die Auswahl auch nicht so riesig. Die meisten Texte findet man aber auch irgendwo im Web.

Alle diese Angaben ohne Gewähr :wink:

VG
AndyI
Niels
Beiträge: 58
Registriert: Mi Sep 03, 2008 11:07 pm

Beitrag von Niels »

Hi AndyI,

bei deutschen Texten habe ich zu 99% nichts gefunden.
Englische Texte sind meist prblemloser zu finden.

Falls Du eine gute deutsche Liedquelle hast, dann verrate sie.
Grüße, Niels
AndyI
Beiträge: 24
Registriert: Do Dez 03, 2009 8:56 pm

Beitrag von AndyI »

Hallo Niels,

die meisten deutschen Texte hole ich mir zwar von der VG-Musikedition, aber viele finde ich auch hier:

http://invalid

Es sind zwar meistens nicht die neusten Stücke, aber wir sind in unserer Gemeine, was die Lieder angeht, auch eher etwas konservativ (leider).

Gruß
AndyI

[Edit Sebastian: Link entfernt, da hier wohl auch urheberrechtlich geschützte Lieder zum Download angeboten werden.]
KA
Beiträge: 18
Registriert: Fr Mai 29, 2009 1:16 pm

Liedtexte auf Webseiten

Beitrag von KA »

Hallo Andy,

es gibt zwar viele Texte im Internet, aber das heißt nicht, dass das auch legal ist. Für gemeinfreie Lieder ist das ne super Sache und auch vollkommen erlaubt. (Ein Lied gilt übrigens als gemeinfrei, wenn der Autor mindestens 70 Jahre verstorben ist - also z.B. Martin Luther, Paul Gerhardt etc).
Bei anderen Lieder wurden die Texte aber meist in solche Portale rein gestellt, ohne das der Liedschreiber oder der Verlag gefragt wurde. Hierbei wird der Liedschreiber dann auch nicht für die Nutzung bezahlt - und in diesen Fällen ist das so illegal wie Liederbücher aus dem christlichen Buchladen zu klauen...
(Auf *** betrifft das z.B. das Lied "Wie ein Fest nach langer Trauer")

Enthält die Datenbank der VG-Musikedition viele Lieder? Leider geben sie auf Ihrer Webseite keinerlei Auskunft dazu. Kannst du uns vielleicht ne Anzahl nennen oder nachfragen.

Lieben Gruß und nen schönes Wochenende
Micha

[Texthinweis auf Liederseite sicherheitshalber entfernt - Sebastian]
AndyI
Beiträge: 24
Registriert: Do Dez 03, 2009 8:56 pm

Beitrag von AndyI »

Hallo Micha,

die Lieder (auch aus dem von mir genannten Link) sind natürlich dann benutzbar, wenn man z.B. einen Vertrag mit VG-Musikedition abgeschlossen hat, so wie in unserem Fall. Das reine Benutzen der Lieder ohne entsprechenden Vertrag bei VG ist in einigen Fällen natürlich nicht erlaubt.

Über die Anzahl der in der Lieddatenbank enthaltenen Lieder gibt VG auch für registrierte Mitglieder keine Auskunft. Sie wird, so die Webseite, halt ständig erweitert.

Viele Grüße
Andy
elo22
Beiträge: 771
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Beitrag von elo22 »

AndyI hat geschrieben: die Lieder sind natürlich dann benutzbar, wenn man z.B. einen Vertrag mit VG-Musikedition abgeschlossen hat, so wie in unserem Fall. Das reine Benutzen der Lieder ohne entsprechenden Vertrag bei VG ist in einigen Fällen natürlich nicht erlaubt.
Wie sieht das mit Playback CDs aus? Unser Kleiner Singkreis Leiter ist seit Monaten ausgefallen und jetzt gab es die Überlegung zum Playback zu singen. Hat wenig mit SB zu tun aber ich denke mal hier kennt man sich aus.

Lutz
chris24
Beiträge: 7
Registriert: Do Okt 23, 2008 4:38 pm

Beitrag von chris24 »

Diesen Text habe ich aus der Seite der VG-Musikedition:

Wer Werke der Musik im Gottesdienst nutzen will, benötigt dazu zwar keine Erlaubnis, es heißt allerdings in § 52 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes: "Jedoch hat der Veranstalter dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen."

Im Auftrag der GEMA und damit im Namen von mehr als einer Million Rechteinhabern macht die VG Musikedition diesen Vergütungsanspruch gegenüber Freikirchen geltend. Mit einer einfachen und günstigen Nutzungslizenz haben Freikirchen die Möglichkeit, für die Musik im Gottesdienst und anderen kirchlichen Feiern praktisch auf das gesamte musikalische Weltrepertoire zugreifen zu können.

Alle diese Angaben ohne Gewähr
Darauf würde ich auch keine Gewähr geben, weil diese Lizenz nun wirklich gar nichts mit Liedtexten oder Noten zu tun hat. Die VG spricht hier von einem Recht welches sie per Inkasso für die GEMA einzieht und was das Abspielen von Musik im Gottesdienst betrifft (Abspielen von CDs zum Beispiel. Das ist der sogenannte WRK2 Tarif der GEMA). Mit dem grafischen Vervielfältigungsrecht hat das NICHTS zu tun.
Die Lizenz der VGM ist nicht mehr viel Wert weil zuviele vor allem bekannte Lieder nicht mehr von der VGM vertreten werden. Nur mal zwei Zahlen als Beispiel: Die VGM vertritt für den grafischen Liedbereich ca. grade mal 200 Verlage (in alten Veträgen waren noch Listen dabei), die CCLI über 2500.
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