Digitale Dividende - gibts da schon was neues?
Digitale Dividende - gibts da schon was neues?
Hi,
ich würde mir gerne ein Wireless InEar System kaufen, bin aber grade nicht ganz sicher, ob ich das noch verwenden kann, wenn die Frequenzen (irgendwann??) versteigert werden sollen.
Weiss jemand, ob und was sich da 2010 tun soll?
Sollte ich lieber noch abwarten?
Ich hab hier im Forum was von 2015 gelesen. Das wäre ja noch ok, aber wenn sich das System nächstes Jahr nicht mehr verwenden lässt, dann wäre das schon ziemlich ärgerlich...
gruß,
Daniel
ich würde mir gerne ein Wireless InEar System kaufen, bin aber grade nicht ganz sicher, ob ich das noch verwenden kann, wenn die Frequenzen (irgendwann??) versteigert werden sollen.
Weiss jemand, ob und was sich da 2010 tun soll?
Sollte ich lieber noch abwarten?
Ich hab hier im Forum was von 2015 gelesen. Das wäre ja noch ok, aber wenn sich das System nächstes Jahr nicht mehr verwenden lässt, dann wäre das schon ziemlich ärgerlich...
gruß,
Daniel
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- Beiträge: 56
- Registriert: Di Mär 04, 2008 1:36 pm
schau mal hier, da steht so ziemlich alles was Du wissen willst:
http://forum.songbeamer.de/viewtopic.php?t=1971
(auf den letzten Seiten steht das Interessante)
Schöne Grüße,
Andreas.
http://forum.songbeamer.de/viewtopic.php?t=1971
(auf den letzten Seiten steht das Interessante)
Schöne Grüße,
Andreas.
Hi und Danke schon mal für den Hinweis.
Ich hab aber auch ein paar Seiten gefunden, da ist schon von 2010 die Rede:
"...Die Bundesnetzagentur hatte im Oktober den Weg für die Auktion frei gemacht und die Vergaberegeln vorgestellt. Die Auktion ist bislang für das zweite Quartal 2010 geplant. Insgesamt kommt ein Paket von 360 Megahertz in mehrerenFrequenzbereichen unter den Hammer..."
-http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 66297.html
-http://www.infosat.de/Meldungen/?msgID=55492
-http://www.teltarif.de/flaechendeckend- ... 33964.html
Sind das jetzt andere Frequenzen oder ist der Termin 2015 damit hinfällig??
Ich hab aber auch ein paar Seiten gefunden, da ist schon von 2010 die Rede:
"...Die Bundesnetzagentur hatte im Oktober den Weg für die Auktion frei gemacht und die Vergaberegeln vorgestellt. Die Auktion ist bislang für das zweite Quartal 2010 geplant. Insgesamt kommt ein Paket von 360 Megahertz in mehrerenFrequenzbereichen unter den Hammer..."
-http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 66297.html
-http://www.infosat.de/Meldungen/?msgID=55492
-http://www.teltarif.de/flaechendeckend- ... 33964.html
Sind das jetzt andere Frequenzen oder ist der Termin 2015 damit hinfällig??
Hab grad noch mal auf der Sennheiser Seite geschaut.
Dort steht:
"In der Verfügung 91/2005 der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist geregelt, dass drahtlose Mikrofone in den Bereichen 790–814 MHz und 838–862 MHz ohne weitere Zulassungen und kostenfrei betrieben werden dürfen. Diese Regelung wird auch weiterhin bis zum 31.12.2015 gültig sein."
Dort steht:
"In der Verfügung 91/2005 der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist geregelt, dass drahtlose Mikrofone in den Bereichen 790–814 MHz und 838–862 MHz ohne weitere Zulassungen und kostenfrei betrieben werden dürfen. Diese Regelung wird auch weiterhin bis zum 31.12.2015 gültig sein."
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- Beiträge: 56
- Registriert: Di Mär 04, 2008 1:36 pm
Das schlimmste was passieren kann: Nach 2015 darfst Du eine jetzt erstandene Funkstrecke nicht mehr verwenden. Ob das jetzt schlimm ist oder nicht berechne ich für mich so:
Beispiel:
- Die Funkstrecke kostet 500,00 € (brutto).
- Bis 2015 sind es noch 5 (fast volle) Jahre hin.
- Die Funktstrecke wird bei 60 Veranstaltungen im Jahr benutzt
Wenn ich also die Kosten von 500,00 € auf 5 Jahre verteile, dann kostet die Funktstrecke pro Jahr 100 €. Bei 60 Veranstaltungen im Jahr liegen die Kosten bei 1,67 € pro Veranstaltung.
Angenommen, ab 2016 dürfte eine jetzt gekaufte Funkstrecke nicht mehr verwendet werden: Bei ebay bekommt man bestimmt noch ein paar Euro dafür. Den angenommenen Verkaufspreis könnte man auch mit in der Rechung berücksichtigen.
Einflussgrößen wie Risiken (Kaputt, Schwund), Zinsrechung (was wäre wenn ich das Geld nicht ausgegeben hätte), Liquidität und andere kalkulatorische Werte halte ich hier mal raus, macht alles zu kompliziert.
Die Kosten für Batterien/Akkus werden aussen vor gelassen, hat nichts mit der Frequenz zu tun.
Weitere Einflussmöglichkeiten: Kann jede Gemeinde für sich festlegen
Ergebnis: Die Interpretation ist jedem überlassen
Schöne Grüße,
Andreas.
Beispiel:
- Die Funkstrecke kostet 500,00 € (brutto).
- Bis 2015 sind es noch 5 (fast volle) Jahre hin.
- Die Funktstrecke wird bei 60 Veranstaltungen im Jahr benutzt
Wenn ich also die Kosten von 500,00 € auf 5 Jahre verteile, dann kostet die Funktstrecke pro Jahr 100 €. Bei 60 Veranstaltungen im Jahr liegen die Kosten bei 1,67 € pro Veranstaltung.
Angenommen, ab 2016 dürfte eine jetzt gekaufte Funkstrecke nicht mehr verwendet werden: Bei ebay bekommt man bestimmt noch ein paar Euro dafür. Den angenommenen Verkaufspreis könnte man auch mit in der Rechung berücksichtigen.
Einflussgrößen wie Risiken (Kaputt, Schwund), Zinsrechung (was wäre wenn ich das Geld nicht ausgegeben hätte), Liquidität und andere kalkulatorische Werte halte ich hier mal raus, macht alles zu kompliziert.
Die Kosten für Batterien/Akkus werden aussen vor gelassen, hat nichts mit der Frequenz zu tun.
Weitere Einflussmöglichkeiten: Kann jede Gemeinde für sich festlegen
Ergebnis: Die Interpretation ist jedem überlassen
Schöne Grüße,
Andreas.
Ich stimme dem Andreas2004 100%ig zu.
Ich habe Ende vergangenen Jahres 2 AKG Funkstrecken gekauft und plane für dieses noch 2. Es sind noch 5 Jahre Zeit bis Ende 2015 und diese Zeit sollte man nutzen und nicht den Kopf in den Sand stecken. Und es ergeben sich sicherlich Möglichkeiten, die Strecken mehr als 60 mal im Jahr zu nutzen.
Gruß Günter
Ich habe Ende vergangenen Jahres 2 AKG Funkstrecken gekauft und plane für dieses noch 2. Es sind noch 5 Jahre Zeit bis Ende 2015 und diese Zeit sollte man nutzen und nicht den Kopf in den Sand stecken. Und es ergeben sich sicherlich Möglichkeiten, die Strecken mehr als 60 mal im Jahr zu nutzen.
Gruß Günter
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- Beiträge: 104
- Registriert: Mo Jun 11, 2007 9:01 pm
Hier der Link zur neuen Vorschrift der Bundesnetzagentur:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/18297.pdf
Was bedeutet das für uns?
1. Organisatorisch, Finanziell
Wir haben ähnliche Bedingungen wie vor dem 1.1.2006:
Frequenzen müssen beantragt werden, pro Antrag können mehrere Frequenzen beantragt werden.
Jeder Antrag soll etwa 130 EUR kosten, jede beantragte Frequenz etwa 10 EUR pro Jahr.
Vor 2005 mußte die Original Zuteilungsurkunde mitgeführt werden.
Falls diese Regelung hier wieder Anwendung findet, kann es sinnvoll sein, mehrere Anträge zu stellen (z.B.wenn Teile der Anlage auf Reisen gehen).
2. Technisch
Es können die Frequenzen zwischen 710 MHz und 790 Mhz genutzt werden.
Dieser Frequenzbereich hat die gleichen, hochwertigen Übertragungseigenschaften wie bisher.
Der große Bereich von 80 MHz erlaubt Anlagen mit hoher Kanalzahl.
Die Bedingungen sind schlechter als vor der Umstellung auf DVB-T, da sich in diesem Bereich auch DVB-T-Sender befinden.
Man muß also planen, um störungsfreien Betrieb zu gewährleisten.
Mal eben auf eine andere Frequenz ausweichen ist nicht gestattet.
Dazu kommt noch die eingeschränkte Mobilität: Die Frequenz, die in Stuttgart funktioniert, kann evtl. in München oder Hamburg belegt sein.
Für die Zeit nach dem 31.12.2015 gibt es bereits jetzt Produkte, die Planungs- und Investitionssicherheit ist also gegeben.
Sicherlich wird da noch einiges präzisiert, aber die Voraussetzungen für hochwertige Drahtlosübertragungen nach dem 31.12.2005 sind geschaffen.
Gruß
Elektrikus
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/18297.pdf
Was bedeutet das für uns?
1. Organisatorisch, Finanziell
Wir haben ähnliche Bedingungen wie vor dem 1.1.2006:
Frequenzen müssen beantragt werden, pro Antrag können mehrere Frequenzen beantragt werden.
Jeder Antrag soll etwa 130 EUR kosten, jede beantragte Frequenz etwa 10 EUR pro Jahr.
Vor 2005 mußte die Original Zuteilungsurkunde mitgeführt werden.
Falls diese Regelung hier wieder Anwendung findet, kann es sinnvoll sein, mehrere Anträge zu stellen (z.B.wenn Teile der Anlage auf Reisen gehen).
2. Technisch
Es können die Frequenzen zwischen 710 MHz und 790 Mhz genutzt werden.
Dieser Frequenzbereich hat die gleichen, hochwertigen Übertragungseigenschaften wie bisher.
Der große Bereich von 80 MHz erlaubt Anlagen mit hoher Kanalzahl.
Die Bedingungen sind schlechter als vor der Umstellung auf DVB-T, da sich in diesem Bereich auch DVB-T-Sender befinden.
Man muß also planen, um störungsfreien Betrieb zu gewährleisten.
Mal eben auf eine andere Frequenz ausweichen ist nicht gestattet.
Dazu kommt noch die eingeschränkte Mobilität: Die Frequenz, die in Stuttgart funktioniert, kann evtl. in München oder Hamburg belegt sein.
Für die Zeit nach dem 31.12.2015 gibt es bereits jetzt Produkte, die Planungs- und Investitionssicherheit ist also gegeben.
Sicherlich wird da noch einiges präzisiert, aber die Voraussetzungen für hochwertige Drahtlosübertragungen nach dem 31.12.2005 sind geschaffen.
Gruß
Elektrikus
So wie ich die VVnöml verstanden habe, muss nicht das Original mitgeführt werden. V.a. für die Vermietung ist das ja mehr als unpraktisch.Vor 2005 mußte die Original Zuteilungsurkunde mitgeführt werden.
Falls diese Regelung hier wieder Anwendung findet, kann es sinnvoll sein, mehrere Anträge zu stellen
Wenn die Funkstrecken aber z.B der Nachbargemeinde geliehen werden, muss ein Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung der Frequenzen geschlossen werden. Dieser braucht nur als Kopie dabei zu sein.
[/quote]
Hallo,
bin hier zufällig über einen weiteren Link gestopert.
Steht vom Prinzip nichts Neues drin, ist aber recht übersichtlich dargestellt...
http://www.beyerdynamic.de/music-perfor ... ilung.html
LG MM
bin hier zufällig über einen weiteren Link gestopert.
Steht vom Prinzip nichts Neues drin, ist aber recht übersichtlich dargestellt...
http://www.beyerdynamic.de/music-perfor ... ilung.html
LG MM
Und ich werde dem Getöne deiner Lieder ein Ende machen, und der
Klang deiner Lauten wird nicht mehr gehört werden. Hesekiel 26,13
Klang deiner Lauten wird nicht mehr gehört werden. Hesekiel 26,13
@ hias:
Das war bisher schon so, dass bei Anlagen mit Frequenzzuteilung das Original dabei sein musste. Erfahrungsgemäß haben die sich bei Kontrollen aber auch immer mit Kopien zufrieden gezeigt. Die RegTPler sind auch nur Menschen, da ist das auch wie man in den Wald rein ruft kommts wieder raus ...
A. Gebert
Das war bisher schon so, dass bei Anlagen mit Frequenzzuteilung das Original dabei sein musste. Erfahrungsgemäß haben die sich bei Kontrollen aber auch immer mit Kopien zufrieden gezeigt. Die RegTPler sind auch nur Menschen, da ist das auch wie man in den Wald rein ruft kommts wieder raus ...
A. Gebert
Hallo zusammen,
Bin auf der ProLight+Sound irgendwie nicht von unserem Messestand heruntergekommen und somit habe ich auch nichts mitbekommen, was da gerade in Sachen der digitalen Dividende am Laufen ist.
Im aktuellen ProductionPartner (03/2010) auf Seite 67 steht ein kurzer Abriss, der Entspannung kund tut.
Wie steht es denn gerade um dieses Thema ?
Fröget und ...
Bin auf der ProLight+Sound irgendwie nicht von unserem Messestand heruntergekommen und somit habe ich auch nichts mitbekommen, was da gerade in Sachen der digitalen Dividende am Laufen ist.
Im aktuellen ProductionPartner (03/2010) auf Seite 67 steht ein kurzer Abriss, der Entspannung kund tut.
Wie steht es denn gerade um dieses Thema ?
Fröget und ...
Gruß
HolgerH
HolgerH
Moin Holger,
auf den Seiten von Shure und Sennheizer sind die Fakten recht gut aufbereitet. Bei Sennheiser ist noch eine Ente dabei, dass vielleicht wenn im Ausnahmefall vielleicht unter Umständen .... heutige Frequenzen im Einzelfall 2016 wieder zugeteilt werden können .... Ich hab das von der Bundesnetzagentur in Reutlingen prüfen lassen, der hat das mit Mainz geklärt - wird nicht der Fall sein.
Es gibt auch von beiden Herstellern recht gute Charts, welche Anlagen sich 2016-sicher auch heute schon einsetzen lassen. Der Schelli von Shure hatte da die Tage recht gutes Material in der Tasche.
LG
Andi
auf den Seiten von Shure und Sennheizer sind die Fakten recht gut aufbereitet. Bei Sennheiser ist noch eine Ente dabei, dass vielleicht wenn im Ausnahmefall vielleicht unter Umständen .... heutige Frequenzen im Einzelfall 2016 wieder zugeteilt werden können .... Ich hab das von der Bundesnetzagentur in Reutlingen prüfen lassen, der hat das mit Mainz geklärt - wird nicht der Fall sein.
Es gibt auch von beiden Herstellern recht gute Charts, welche Anlagen sich 2016-sicher auch heute schon einsetzen lassen. Der Schelli von Shure hatte da die Tage recht gutes Material in der Tasche.
LG
Andi
Hallo Andreas,
danke für die Antwort ... subber Sach ! ))
Da kann ich dann doch richtig was mit anfangen.
Jou ... der Schelli ... kenn ich noch aus alten "L&V-Tagen". Werd mich mal auch zusätzlich mit Ihm kontakten.
Vielleicht können wir aber auch hier dann in Bälde einen "exponierten" Thread starten, indem die Sache rein sachlich dargestellt wird und als weitere Hilfestellung dienen kann.
Ist ja sicher in vielen Gemeinden gerade noch ein "Buch mit 7 Siegeln".
danke für die Antwort ... subber Sach ! ))
Da kann ich dann doch richtig was mit anfangen.
Jou ... der Schelli ... kenn ich noch aus alten "L&V-Tagen". Werd mich mal auch zusätzlich mit Ihm kontakten.
Vielleicht können wir aber auch hier dann in Bälde einen "exponierten" Thread starten, indem die Sache rein sachlich dargestellt wird und als weitere Hilfestellung dienen kann.
Ist ja sicher in vielen Gemeinden gerade noch ein "Buch mit 7 Siegeln".
Gruß
HolgerH
HolgerH
Hallo,
eine Frage: heißt das jetzt Konkret das man nach 2016 Mikrofone im Bereich 710 - 790 Mhz nutzen darf??
Wobei die Kosten ja wegfallen würden,
Gemeinde = uneigenütziger Verein
gby Jan-Dirk Janßen
eine Frage: heißt das jetzt Konkret das man nach 2016 Mikrofone im Bereich 710 - 790 Mhz nutzen darf??
Shure HomepageAuf welche Funkfrequenzen kann mann in Zukunft ausweichen und fallen dabei Kosten an?
Ab sofort können Funkmikrofone im Bereich 710 – 790 MHz betrieben werden, allerdings nur nach Anmeldung. Die Anmeldung kostet einmalig 130 Euro, egal wie viele Funksysteme beantragt werden. Die Anzahl der zugeteilten Frequenzen richtet sich nach der Anwendung und dem Einsatzgebiet (regional bzw. bundesweit). Zusätzlich wird pro Sender eine Jahresgebühr von ca. 10,- € erhoben. DVB-T vor Ort muss berücksichtigt werden.
Wobei die Kosten ja wegfallen würden,
Gemeinde = uneigenütziger Verein
gby Jan-Dirk Janßen
-
- Beiträge: 104
- Registriert: Mo Jun 11, 2007 9:01 pm
Hallo Zusammen,
auf der Shure-webseite steht etwas von Beitragsbefreiung für gemeinnützige Einrichtungen.
In den Formulierungen der Gesetze ist die Rede von Beitragsbefreiung für Bund, Länder und Gemeinden und deren Einrichtungen.
Das Wort gemeinnützig taucht in diesem Zusammenhang nicht auf! Meines Erachtens ist die Formulierung auf der Shure-webseite falsch und irreführend. Freie Kirchengemeinden sind keine Einrichtungen von Städten und Gemeinden und somit beitragspflichtig!
Beitragsfrei sind u.a. "öffentlich-rechtliche Unternehmen, an denen der Bund oder ein Land beteiligt ist". Könnte für Landeskirchen und deren Einrichtungen gelten.
Gruß
Elektrikus
auf der Shure-webseite steht etwas von Beitragsbefreiung für gemeinnützige Einrichtungen.
In den Formulierungen der Gesetze ist die Rede von Beitragsbefreiung für Bund, Länder und Gemeinden und deren Einrichtungen.
Das Wort gemeinnützig taucht in diesem Zusammenhang nicht auf! Meines Erachtens ist die Formulierung auf der Shure-webseite falsch und irreführend. Freie Kirchengemeinden sind keine Einrichtungen von Städten und Gemeinden und somit beitragspflichtig!
Beitragsfrei sind u.a. "öffentlich-rechtliche Unternehmen, an denen der Bund oder ein Land beteiligt ist". Könnte für Landeskirchen und deren Einrichtungen gelten.
Gruß
Elektrikus
Ich muss Elektrikus voll zustimmen.
In den beiden Angebenen stellen auf der Shure Homepage
§ 8 VwKostG http://tinyurl.com/8VwKostG
§ 2 FSBeitrV http://tinyurl.com/2fsbeitrv
ist nicht einmal das Wort gemeinnützig vorhanden.
So wie ich das Lese sind alle Kirchen von der Gebühr betroffen egal welcher Rechtsform.
In den beiden Angebenen stellen auf der Shure Homepage
§ 8 VwKostG http://tinyurl.com/8VwKostG
§ 2 FSBeitrV http://tinyurl.com/2fsbeitrv
ist nicht einmal das Wort gemeinnützig vorhanden.
So wie ich das Lese sind alle Kirchen von der Gebühr betroffen egal welcher Rechtsform.