Copyrights - in welches Feld kommt was rein?

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Joghie
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Copyrights - in welches Feld kommt was rein?

Beitrag von Joghie »

Copyrights - in welches Feld kommt was rein?
1. Was ist der Unterschied zwischen nationalem Copyright, Copyright (Verlag) und Rechte?
2. Soll nationales Copyright in Deutschland deutsches Copyright sein?
3. Hat z.B. ein deutscher Verlag das COPYRIGHT oder die RECHTE für die Nutzung in Deutschland?
4. In verschiedenen Jahren kommt ein und dasselbe Lied in 3 Liederbüchern raus - jeweils in einem anderen Verlag. Ändern sich die Rechte- und ich muss die Folie anpassen?
5. Wir singen Lieder mit eigener deutscher Übersetzung (weil die besser ist als die gängige dt. Übers., auf die aber anscheinend jemand Rechte hat).
Muss ich die offizielle Übersetzung singen, wenn es denn schon ein englisches Lied in deutsch sein soll - oder steht es mir frei?
Kann ein Verlag oder der dt. Übersetzer ankommen, sagen: 'Wir haben die Rechte - entweder so oder gar nicht...' ?
Kann ich mich als Übersetzer reinschreiben, wenn ich was selbst übersetzt habe - oder müsste ich dazu zuvor irgendwo Rechte anmelden?

Da Ihr rechtliche Dinge mit der VG und den Verlagen häufig diskutiert habt, könnt Ihr mir hierauf vielleicht antworten. Es geht um einwand-freies Fertigstellen einer recht großen SongDB.
cccThomasK
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Beitrag von cccThomasK »

Eigene Übersetzungen werden von vielen Urhebern nicht gern gesehen.
(rechtlich weis ich es nicht)

Auch wenn sie meist besser sind als die Autorisierten Versionen. *g

mE. bei Konferenzen herscht oft ein richtiges durcheinander bei Übersetzungen weil jeder eine eigene singt.
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Thomas Kaufmann
Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

Das nationale Copyright ist normalerweise das deutsche Copyright. Wir wollten nicht deutsch schreiben, um auch unsere Anwender im Ausland zufrieden zu stellen.
Erfahrungsgemäßt sind Rechte und Verlag sind nicht immer identisch. Aber ich hab das immer den Liederbüchern überlassen und von dort übernommen.
Eigene Übersetzungen oder auch nur kleine Textänderungen sind nicht erlaubt :-(

Vielleicht kann Sven hierzu noch etwas sagen, weil der hat bisher mehr mit der VG zutun gehabt.
Gruß, Sebastian
Joghie
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Gibt's einen Grund für das Verbot eigener Übersetzungen?

Beitrag von Joghie »

Gibt's einen Grund für das Verbot eigener Übersetzungen? :?:
Oft singt man in Deutsch ein ganz anderes Lied - weit weg von der Intention des englischen Textes.
Versteh ich das richtig, dass wirklich ein verbindlicher deutscher Text existiert, den man singen muss, wenn man das Lied verwenden möchte? Oft kann man es dann gleich in die Mülltonne werfen bzw. einfach sein lassen.
:roll:
cccThomasK
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Re: Gibt's einen Grund für das Verbot eigener Übersetzungen?

Beitrag von cccThomasK »

Joghie hat geschrieben:Gibt's einen Grund für das Verbot eigener Übersetzungen? :?:
Wie bereits erwähnt geht es dabei darum dass, man ja nicht nur im eigenen Gottesdienst die Lieder singt, und wenn jeder was anderes singt ist das schon recht nervig. Auch bei Liederbüchern sollte jedes das selbe beinhalten.

Leider werden oft die falschen Übersetzungen autorisiert, da gebe ich dir recht.
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Thomas Kaufmann
Sven Böhm
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Beitrag von Sven Böhm »

Da bereits einige Fragen geklärt wurden schreibe ich nur noch was zu den restlichen Fragen. Die Antworten dazu sind die korrekten nach geltendem Recht, doch gibt es keine Kontrolleure (so wie bei der GEZ) bei der VG-Musikedition. Weil deshalb so gut wie keiner angezeigt wird, hält sich keiner daran. Zudem muss ich aber auch sagen das die VG-Musikedition auch überhaupt keinen Wert auf Aufklärung oder Informationsbereitstellung legt, sonst würden sich meiner Meinung nach mehr Gemeinden daran halten.
In verschiedenen Jahren kommt ein und dasselbe Lied in 3 Liederbüchern raus - jeweils in einem anderen Verlag. Ändern sich die Rechte- und ich muss die Folie anpassen?
Normalerweise sollte man die Rechte (insofern sie sich geändert haben) an den aktuellen Stand angepasst werden. Also nach dem, was in dem Liederbuch steht, welches als letztes erschienen ist. Die BG-Musikedition wollte schon seit Jahren ein Recheverzeichnis herausgeben, was ja auch ihre Aufgabe ist. Am besten ihr ruft regelmäßig (0561-109656-0) dort an und fragt nach dem Rechteverzeichnis, denn sie wollten bis Ende des Jahre fertig sein, doch den Termin verschieben sie bereits seit ein paar Jahren.
Wir singen Lieder mit eigener deutscher Übersetzung...
Muss ich die offizielle Übersetzung singen, wenn es denn schon ein englisches Lied in deutsch sein soll - oder steht es mir frei?...
Solange keine offizielle Übersetzung herausgegeben worden ist kann man jede freie Übersetzung singen. Doch sobald eine Übersetzung herauskommt ist diese im Gottesdienst zu verwenden. Im schlimsten Fall kann der Urheber die Gemeinde auf Urheberechtverletzung anklagen. Sobald ein anders sprachiges Lied erscheint sind die zuständige Verlage glücklich um jede eingereichte Übersetzung. Also seid ihr dazu aufgefordert eure Übersetzung an den zuständigen Verlag einzureichen.
Wenn eure Übersetzung genommen wird, steht das dann in den herauskommenen Liederbüchern.
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