Copyright-Rechte für Bibeltexte über Songbeamer

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ttm
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Registriert: Mo Jan 03, 2011 9:09 pm

Copyright-Rechte für Bibeltexte über Songbeamer

Beitrag von ttm »

Auch wenn das nur ein Indirektes Songbeamer-Thema ist.

Wie ist es mit den Copyright-Rechten für Bibeltexte über Songbeamer ? (denn unser Vertrag mit CCLI deckt das ja nicht ab).

ich hab mir damals mit Songbeamer die Luther-Bibel (damals noch 99€) gekauft. Reicht uns als Gemeinde erstmals. Damit wären die Rechte für Luther 84 über Beamer abdeckt habe ich verstanden. Eine modernere werd ich mir über die Songbeamer-Seite sicherlich noch zulegen.

Aber was ist mit all den anderen Übersetzungen (Songbeamer liefert ja die Elberfelder 1905 mit aus).

z.B. wenn ich über Bibelserver.com mir Bibeltexte mit cut/paste in einen Song packe und dann anzeige.

Oder über das Zephania-Projekt gibts ja div. Bibeln als XML. Was Sonbeamer wunderbar einliest (wenn man die XML-Datei vor dem Import noch Editiert hat man auch einen sprechenden Bibelnamen).

Ich hab hier mal Testweise eine

Deusche Elberfelder 1871,2006, eine Luther 1545, 1912, eine Schlachter 2000 und div. Anderssprachige (Hebräisch, Griechisch, Russisch, English, Niederländisch etc.) importiert (nein, bräuchte ich nicht).

Wie ist es da mit den Rechten. Kann ich die einfach so "Beamen" ? Insb. die Deutschen, siehe oben, für die es hier bei Songbeamer auch nicht zu kaufen gibt.

Vielen Dank.
ttm
Beiträge: 37
Registriert: Mo Jan 03, 2011 9:09 pm

Copyright-Rechte Lieder und Bibeln (Update)

Beitrag von ttm »

Der Sachstand ist wie folgt:

1. Für Lieder

Lieder welche über Beamer präsentiert werden, stellen eine sog. "Vervielfältigung" gemäß Urheberrecht dar und unterliegen daher dem Urheberrecht. Dabei ist es unerheblich ob Ihr im Gottesdienst ein Liederbuch habt, wo das Lied drin steht oder nicht. Beamer = Vervielfältigung (analog Kopieren/Drucken).

Damit ist üblicherweise eine Vergütung fällig (wenn es nicht ein sog. Gemeinfreies Lied ist).

Wer z.B. einen Vertrag mit der CCLI hat, hat das Recht dazu und muß daher nur jedes über Beamer angezeigte Lieder bei jeder Nutzung im Online-Reporting melden (analog kopierte/gedruckte). Seit der SB Version 4.55 gibt dafür sogar eine Funktion, die es zumindest halbautomatisch macht. Somit als recht einfach.

PS: Bei den über songbeamer.de erhältlichen Lieder-CD's im *.sng Format ist das Recht für Beamer NICHT automatisch dabei. Es muß also z.B. bei der CCLI etc die Nutzung gemeldet werden. Man kauft dort also nur die "nackten" Lieder. Aber hat dann schon mal einen Grundbestand an Liedern und spart sich das Abtippen oder den Download wenn man kein CCLI-Zugang hat. Und mit ca. 500 Liedern (für alle 3 CDs) kann man doch hon mal was anfangen.

2. Für Bibelübersetzungen:

Hier gilt das gleiche wie bei Liedern. Wer z.B. die Lutherbibel verwendet, die es hier bei Songbeamer.de zu kaufen gibt (analog den anderen Bibeln dort), hat das Recht auf Projektion über Beamer dazu mitgekauft. Somit also Rechtlich "sauber".

Für anderen Übersetzungen ist ggf. mit dem Verlag, der die Bibelübersetzung herausgibt, zu klären, wie die Vergütung erfolgt.

Bei den Zephania-XLM Bibeln gilt das im Prinzip auch. Nur dürfte es gerade bei anderssprachigen Bibeln spannend sein, herauszufinden wer hierfür das Urhberrecht hat.

Zumal es auch Ausgaben gibt, die keinem Urheberrecht (mehr) unterliegen. So z.B. die Elberfelder 1905, die bei Songbeamer bei der Installation mit dabei ist.

Fazit: Da man die Bibelübersetzung ja nur einmal kaufen muß, sollte das machbar sein (zumindest die, welche es bei songbeamer.de zu kaufen gibt).

Bei allen anderen muß jeder selber schauen, wie er das mit dem Urheberrecht klärt.
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